Die BARMER übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Versorgung im häuslichen Umfeld erfolgt. Die Pflegekasse zahlt einen monatlichen Zuschuss, der einen Großteil der Kosten abdeckt. Der Hausnotruf-Anbieter kann dabei frei gewählt werden.
Wichtige Erkenntnisse
- Die BARMER beteiligt sich an den Kosten für einen Hausnotruf bei vorhandenem Pflegegrad.
- Die Kostenübernahme erfolgt über die Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse.
- Der monatliche Zuschuss deckt einen Großteil der Hausnotruf-Kosten ab.
- Versicherte können den Hausnotruf-Anbieter frei wählen.
- Der Antrag sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Übernimmt die BARMER die Kosten für einen Hausnotruf?
Ja, die BARMER übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf über die Pflegekasse, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei: Es handelt sich nicht um eine Leistung der Krankenkasse, sondern um eine Leistung der sozialen Pflegeversicherung gemäß § 40 SGB XI.
Der Hausnotruf gilt als anerkanntes Hilfsmittel, wenn er dazu beiträgt, die häusliche Pflege sicherzustellen und Risiken im Alltag zu reduzieren. Typische Gründe sind:
- Alleinleben mit erhöhtem Sturz- oder Notfallrisiko.
- Einschränkungen durch Alter oder Erkrankung.
- fehlende ständige Betreuung im Haushalt.
Die BARMER zahlt in diesen Fällen einen monatlichen Zuschuss, der direkt zur Finanzierung des Hausnotrufs genutzt wird.
Wie hoch ist der Zuschuss der BARMER für einen Hausnotruf?
Die BARMER beteiligt sich über die Pflegekasse mit einem monatlichen Zuschuss von bis zu 30,35 € an den Kosten für einen Hausnotruf. Dieser Zuschuss gilt unabhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt – entscheidend ist, dass überhaupt ein Pflegegrad anerkannt ist.
In vielen Fällen deckt dieser Zuschuss die Kosten für einen stationären Hausnotruf vollständig ab. Je nach Anbieter und gewähltem Leistungsumfang kann jedoch eine geringe Eigenbeteiligung entstehen, zum Beispiel bei Zusatzfunktionen oder mobilen Erweiterungen.
Wichtig zu wissen: Der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss vorab beantragt und genehmigt werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BARMER

Damit die BARMER die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind bundesweit einheitlich geregelt und gelten für alle Pflegekassen.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Anerkannter Pflegegrad (1–5): Ohne Pflegegrad ist keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich.
- Häusliche Versorgung: Der Hausnotruf muss im privaten Wohnumfeld eingesetzt werden, nicht im Pflegeheim.
- Erhöhtes Risiko im Alltag Zum Beispiel:
- Alleinleben
- Sturzgefahr
- gesundheitliche Einschränkungen
- Hausnotruf als unterstützendes Hilfsmittel: Das System muss der Sicherheit im Alltag dienen und im Notfall schnelle Hilfe ermöglichen.
Erfüllen Versicherte diese Kriterien, stehen die Chancen auf eine Bewilligung durch die BARMER in der Praxis sehr gut.
Hausnotruf BARMER – Antrag Schritt für Schritt erklärt
Damit die BARMER die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, sollte der Antrag vor Vertragsabschluss gestellt werden. Der Ablauf ist in der Praxis unkompliziert, wenn man die richtige Reihenfolge einhält.
Schritt 1: Pflegegrad prüfen
Zunächst muss ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegen. Falls noch kein Pflegegrad besteht, sollte dieser zuerst bei der Pflegekasse beantragt werden.
Schritt 2: Geeigneten Hausnotruf auswählen
Versicherte können den Anbieter frei wählen. Wichtig ist, dass das Hausnotrufsystem die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt (stationärer Hausnotruf, Notrufzentrale, Hilfe im Ernstfall).
Schritt 3: Antrag bei der Pflegekasse der BARMER stellen
Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Pflegekasse der BARMER eingereicht. In der Regel reicht ein formloser Antrag mit Angaben zum Hausnotrufsystem und Anbieter aus.
Schritt 4: Genehmigung abwarten
Nach Prüfung erhält der Versicherte eine schriftliche Genehmigung. Erst danach sollte der Vertrag verbindlich abgeschlossen werden.
Schritt 5: Hausnotruf einrichten
Nach der Bewilligung kann der Hausnotruf installiert und in Betrieb genommen werden. Viele Anbieter unterstützen bei der Einrichtung und Einweisung.
Kann man den Hausnotruf-Anbieter bei der BARMER frei wählen?

Ja, Versicherte der BARMER können den Hausnotruf-Anbieter frei wählen. Die Pflegekasse schreibt keinen festen Anbieter vor. Stattdessen zahlt die BARMER einen monatlichen Zuschuss, der für ein geeignetes Hausnotrufsystem genutzt werden kann.
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, man müsse einen „BARMER-Hausnotruf“ oder einen bestimmten Kooperationspartner nutzen. Tatsächlich entscheidet die Pflegekasse nicht über den Anbieter, sondern lediglich darüber, ob die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind.
Wichtig ist nur, dass das gewählte Hausnotrufsystem:
- pflegekassenkonform ist
- eine Notrufzentrale oder vergleichbare Hilfe im Notfall bietet
- im häuslichen Umfeld eingesetzt wird
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Zuschuss unabhängig vom Anbieter genutzt werden.
Welcher Hausnotruf ist für BARMER-Versicherte geeignet?
Für BARMER-Versicherte ist ein Hausnotruf dann geeignet, wenn er die Anforderungen der Pflegekasse erfüllt und im Alltag zuverlässig genutzt werden kann. Im Fokus stehen dabei Sicherheit, einfache Bedienung und klare Abläufe.
Stationärer Hausnotruf für zuhause
Ein stationärer Hausnotruf ist die am häufigsten genehmigte Lösung durch die Pflegekasse der BARMER. Er eignet sich besonders für Menschen, die überwiegend zu Hause leben. Typische Merkmale sind:
- feste Basisstation mit direkter Sprachverbindung.
- Notrufknopf als Armband oder Halskette.
- keine Smartphone- oder App-Bedienung notwendig.
Diese Form erfüllt in der Regel alle Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss.
Mobile Hausnotrufsysteme – nur eingeschränkt geeignet
Mobile Notrufsysteme können sinnvoll sein, werden jedoch nicht immer von der Pflegekasse bezuschusst. Sie erfordern:
- regelmäßiges Aufladen.
- aktive Mitnahme des Geräts.
- einen höheren Bedienaufwand.
Für viele BARMER-Versicherte ist daher ein stationäres System die verlässlichere Wahl.
Worauf BARMER-Versicherte achten sollten
- einfache, selbsterklärende Bedienung.
- klare Notfallkette.
- pflegekassenkonforme Technik.
- transparente monatliche Kosten.
IMPORA Hausnotrufsysteme sind genau auf diese Anforderungen ausgerichtet und werden regelmäßig im Rahmen der Pflegekassen-Zuschüsse genutzt.
Hausnotruf für BARMER-Versicherte mit IMPORA Hausnotruf
IMPORA Hausnotruf bietet Hausnotrufsysteme, die optimal auf die Anforderungen der Pflegekasse – auch der BARMER – abgestimmt sind. Die Systeme sind pflegekassenkonform, einfach zu bedienen und modular erweiterbar, sodass sie sich an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen lassen.
Geeignete IMPORA Hausnotruf-Komponenten
- Basisstation inkl. SIM: 30,35 € / Monat
- Notfallarmband: 0 €
- Notfall-Halskette mit Sturzerkennung: 9,90 € / Monat
- Zusatz-Sprechstelle (Standfuß oder Ziehkordel): 9,90 € / Monat
Für viele BARMER-Versicherte kann der monatliche Zuschuss der Pflegekasse die Kosten für die Basisstation vollständig abdecken. Zusatzleistungen können je nach Bedarf ergänzt werden.
Häufige Fehler beim Hausnotruf über die BARMER
1. Annahme, es gebe einen festen „BARMER-Hausnotruf“
Viele Versicherte glauben, die BARMER arbeite mit einem festen Anbieter oder stelle selbst einen Hausnotruf bereit. Das ist falsch. Die BARMER zahlt einen Zuschuss, schreibt aber keinen Anbieter vor. Wer davon ausgeht, einen bestimmten Dienst nutzen zu müssen, verzichtet oft unnötig auf bessere oder passendere Lösungen.
2. Antrag zu spät gestellt
Ein sehr häufiger Fehler ist, den Hausnotruf zuerst zu bestellen und den Antrag erst danach einzureichen. In diesem Fall kann die Pflegekasse der BARMER die Kostenübernahme ablehnen. Der richtige Ablauf ist immer: erst Antrag → dann Vertrag.
3. Pflegegrad falsch eingeschätzt oder nicht beantragt
Manche Versicherte gehen davon aus, dass Alter oder gesundheitliche Einschränkungen ausreichen. Ohne anerkannten Pflegegrad übernimmt die BARMER jedoch keine Kosten. Wird der Pflegegrad nicht rechtzeitig beantragt, verzögert sich auch der Hausnotruf unnötig.
4. Technik gewählt, die nicht pflegekassenkonform ist
Nicht jedes Notrufsystem erfüllt die Anforderungen der Pflegekassen. Systeme ohne klare Notfallhilfe, ohne feste Abläufe oder mit rein app-basierter Bedienung können problematisch sein. Die Folge: Der Zuschuss wird nicht bewilligt oder später infrage gestellt.
5. Zusatzkosten nicht eingeplant
Der Zuschuss der BARMER deckt häufig die Grundversorgung ab. Zusatzleistungen wie mobile Geräte oder Sturzerkennung können jedoch mit Mehrkosten verbunden sein. Wer diese nicht einplant, erlebt später Überraschungen bei der Abrechnung.
Fazit – Hausnotruf mit der BARMER richtig nutzen
Ein Hausnotruf wird von der BARMER zuverlässig bezuschusst, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Antrag korrekt gestellt wird. Versicherte haben freie Anbieterwahl und können den Zuschuss gezielt für ein passendes System nutzen. Entscheidend sind einfache Technik, klare Abläufe und ein frühzeitiger Antrag – dann lässt sich der Hausnotruf optimal in den Alltag integrieren.
FAQ – Häufige Fragen
Übernimmt die BARMER die Kosten für einen Hausnotruf?
Ja. Die Pflegekasse der BARMER übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss für einen Hausnotruf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag genehmigt wurde.
Wie hoch ist der Zuschuss der BARMER für den Hausnotruf?
Der Zuschuss beträgt bis zu 30,35 € pro Monat. Damit lassen sich die Kosten für viele stationäre Hausnotrufsysteme vollständig oder größtenteils abdecken.
Brauche ich mindestens Pflegegrad 1 für einen Hausnotruf bei der BARMER?
Ja. Ohne anerkannten Pflegegrad ist keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse der BARMER möglich.
Gibt es einen speziellen „BARMER Hausnotruf“?
Nein. Die BARMER betreibt keinen eigenen Hausnotruf. Versicherte können den Anbieter frei wählen, solange das System pflegekassenkonform ist.
Kann ich den Hausnotruf-Anbieter bei der BARMER frei wählen?
Ja. Die BARMER schreibt keinen Anbieter vor. Entscheidend ist nur, dass das Hausnotrufsystem die Anforderungen der Pflegekasse erfüllt.
Muss ich den Antrag vor oder nach Vertragsabschluss stellen?
Der Antrag sollte immer vor Vertragsabschluss gestellt werden. Andernfalls kann die BARMER die Kostenübernahme ablehnen.
Wie lange dauert die Genehmigung durch die BARMER?
In der Regel dauert die Bearbeitung wenige Wochen. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Übernimmt die BARMER auch mobile Hausnotrufsysteme?
Mobile Systeme werden nicht immer bezuschusst. In der Praxis genehmigt die BARMER häufiger stationäre Hausnotrufsysteme für den Einsatz zuhause.
Was zahle ich selbst beim Hausnotruf mit BARMER?
Das hängt vom Anbieter und den gewählten Zusatzleistungen ab. Der Zuschuss deckt meist die Grundversorgung, Extras können zu Eigenkosten führen.
Gilt der Zuschuss der BARMER auch für Menschen mit Demenz?
Ja. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der Pflegegrad und die häusliche Versorgung. Viele Menschen mit Demenz erhalten einen Pflegegrad und damit Anspruch auf den Zuschuss.
Kann ich den Hausnotruf auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, als Selbstzahler. In diesem Fall übernimmt die BARMER jedoch keine Kosten, und das System wird privat bezahlt.
Wer wird im Notfall informiert?
Je nach Einstellung werden eine Notrufzentrale, Angehörige oder Pflegedienste informiert. Die Notfallkette wird im Vorfeld festgelegt.
Weitere Ratgeber entdecken mit IMPORA Hausnotruf
Wer sich weiter über Hausnotrufsysteme, Kostenübernahme durch die Pflegekasse und sinnvolle Sicherheitslösungen für Senioren informieren möchte, findet im IMPORA Hausnotruf Ratgeber zahlreiche weiterführende Artikel.
Empfohlene Beiträge:

