DAK Hausnotruf – Kosten, Zuschuss & Voraussetzungen

Jan. 8, 2026


Die DAK-Gesundheit übernimmt über die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und ein Notfallrisiko besteht. Der monatliche Zuschuss deckt häufig die Basiskosten vollständig ab. Versicherte können den Anbieter frei wählen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtige Erkenntnisse

  • Die DAK beteiligt sich am Hausnotruf über die Pflegekasse.
  • Voraussetzung ist in der Regel mindestens Pflegegrad 1.
  • Der monatliche Zuschuss deckt die Grundkosten häufig vollständig ab.
  • Der Hausnotruf-Anbieter kann frei gewählt werde.
  • Stationäre und mobile Hausnotrufsysteme sind möglich.

Übernimmt die DAK die Kosten für einen Hausnotruf?

Ja, die DAK beteiligt sich an den Kosten für einen Hausnotruf über ihre Pflegekasse. Grundlage ist § 40 SGB XI, der die Versorgung mit Hausnotrufsystemen als Pflegehilfsmittel vorsieht. Voraussetzung ist, dass ein anerkanntes Notfallrisiko besteht und der Hausnotruf zur selbstständigen Lebensführung beiträgt.

Die Kostenübernahme erfolgt nicht direkt durch die Krankenkasse, sondern über die Pflegekasse der DAK. In vielen Fällen wird der monatliche Zuschuss bewilligt, sodass für Versicherte keine oder nur geringe Eigenkosten entstehen.

Voraussetzungen für den DAK Hausnotruf

Voraussetzungen für den DAK Hausnotruf Zuschuss

Damit die Pflegekasse der DAK die Kosten für einen Hausnotruf übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und der individuellen Lebenssituation.

Pflegegrad als wichtigste Voraussetzung

In der Regel ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Mit einem anerkannten Pflegegrad gilt ein Hausnotruf als sinnvolle Unterstützung zur Sicherstellung der Selbstständigkeit und Sicherheit im Alltag.

Weitere Bedingungen für die Kostenübernahme

Neben dem Pflegegrad prüft die Pflegekasse, ob ein tatsächliches Notfallrisiko besteht. Das ist häufig der Fall, wenn:

  • die versicherte Person allein lebt oder tagsüber längere Zeit allein ist.
  • alters- oder gesundheitsbedingt ein erhöhtes Sturz- oder Notfallrisiko besteht.
  • im Ernstfall keine schnelle Hilfe im Haushalt verfügbar wäre.

Ein ärztliches Attest ist in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich, kann den Antrag jedoch unterstützen.

Wie hoch ist der Zuschuss der DAK für den Hausnotruf?

DAK Hausnotruf Zuschuss Grundversorgung und Zusatzleistungen


Die DAK beteiligt sich am Hausnotruf über die Pflegekasse. Der gesetzliche Zuschuss beträgt bis zu 25,50 € netto pro Monat (entspricht 30,35 € brutto), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Pflegegrad und anerkanntes Notfallrisiko).

Bei IMPORA Hausnotruf liegt der reguläre monatliche Mietpreis der Basisstation inkl. SIM-Karte bei 30,35 € brutto.

Ab Pflegegrad 1 kann die Basisversorgung laut IMPORA-Unterlagen in vielen Fällen zuzahlungsfrei bereitgestellt werden, da der Zuschuss der Pflegekasse die Kosten der Grundversorgung in der Praxis häufig vollständig abdeckt.

Zusätzliche Leistungen – wie z. B. eine Notfall-Halskette mit Sturzerkennung, zusätzliche Sprechstellen oder ein mobiler Hausnotruf – können optional ergänzt werden und sind in der Regel zuzahlungspflichtig.

Gilt der DAK Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja, auch mit Pflegegrad 1 kann der Hausnotruf von der Pflegekasse der DAK bezuschusst werden. Pflegegrad 1 gilt bereits als anerkannter Pflegebedarf, bei dem Maßnahmen zur Sicherheit im Alltag unterstützt werden.

In der Praxis bedeutet das: Bei IMPORA Hausnotruf kann die Basisstation inklusive Notfallarmband ab Pflegegrad 1 zuzahlungsfrei bereitgestellt werden, da der Pflegekassenzuschuss die Kosten der Grundversorgung abdeckt. Voraussetzung ist, dass ein Notfallrisiko besteht und der Hausnotruf zur selbstständigen Lebensführung beiträgt.

Optionale Zusatzleistungen – wie eine Notfall-Halskette mit Sturzerkennung, Zusatz-Sprechstellen oder ein mobiler Hausnotruf – sind nicht Teil der Grundversorgung und können mit zusätzlichen monatlichen Kosten verbunden sein.

DAK Hausnotruf beantragen – so funktioniert es

Die Beantragung eines Hausnotrufs bei der DAK ist unkompliziert und erfolgt in wenigen Schritten. Wichtig ist, dass der Antrag über die Pflegekasse der DAK gestellt wird.

Schritt 1: Hausnotruf-Anbieter auswählen

Zunächst wählen Versicherte einen geeigneten Hausnotrufanbieter. Der Anbieter muss die Pflegekassen-Anforderungen erfüllen.

Schritt 2: Antrag bei der Pflegekasse der DAK stellen

Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der Pflegekasse eingereicht. In vielen Fällen unterstützt der Anbieter bei der Antragstellung oder stellt die notwendigen Unterlagen bereit.

Schritt 3: Prüfung und Genehmigung abwarten

Die Pflegekasse prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Pflegegrad, Notfallrisiko). Nach Genehmigung kann der Hausnotruf genutzt werden.

Schritt 4: Hausnotruf installieren und nutzen

Nach der Freigabe wird das Hausnotrufsystem eingerichtet und ist sofort einsatzbereit.

Kann man den Hausnotruf-Anbieter bei der DAK frei wählen?

Ja, Versicherte der DAK können den Hausnotruf-Anbieter grundsätzlich frei wählen. Die Pflegekasse schreibt keinen bestimmten Anbieter vor und stellt auch keinen eigenen „DAK-Hausnotruf“ bereit.

Wichtig ist lediglich, dass das gewählte Hausnotrufsystem die Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt und als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt ist. Dazu zählen unter anderem eine dauerhafte Anbindung an eine Notrufzentrale sowie ein klar definiertes Notfallkonzept.

Nach Antragstellung und Genehmigung wird der Pflegekassenzuschuss anbieterunabhängig gewährt. Versicherte können daher verschiedene Angebote vergleichen und sich für den Anbieter entscheiden, der am besten zu ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Stationärer vs. mobiler Hausnotruf bei der DAK

DAK-Versicherte können zwischen einem klassischen Hausnotruf für zuhause und einem mobilen Hausnotruf wählen. Beide Varianten können grundsätzlich über die Pflegekasse bezuschusst werden, unterscheiden sich jedoch in Nutzung und Kostenstruktur.

MerkmalStationärer HausnotrufMobiler Hausnotruf
EinsatzbereichNur in der WohnungZuhause & unterwegs
TechnikBasisstation + Armband/HalsketteMobiles Notrufgerät
IdentifikationGeräte-ID + feste AdresseGeräte-ID + Standortdaten
StandortübermittlungWohnadresse hinterlegtAktueller Standort (z. B. GPS)
Pflegekassen-ZuschussHäufig vollständig abgedecktMeist nur anteilig
Zusatzkosten möglichSeltenHäufig (Mobilfunk, GPS, Extras)
Geeignet fürPersonen, die überwiegend zuhause sindAktive Personen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf

Wie IMPORA Hausnotruf bei DAK-Versicherten eingesetzt werden kann

IMPORA Hausnotruf erfüllt die grundlegenden Anforderungen der Pflegekassen und eignet sich damit auch für DAK-Versicherte, die einen Zuschuss über die Pflegekasse beantragen möchten. Die Systeme sind eindeutig einem Nutzer zugeordnet und dauerhaft mit einer Notrufzentrale verbunden.

Für den Einsatz zuhause steht eine Basisstation inklusive SIM-Karte zur Verfügung, die im Notfall automatisch eine Verbindung herstellt. Ergänzend können Notfallarmbänder oder Halsketten genutzt werden. Für Personen mit höherem Sicherheitsbedarf gibt es zudem mobile Notruflösungen mit Standortübermittlung.

Ab Pflegegrad 1 kann die Basisversorgung – je nach Genehmigung der Pflegekasse – zuzahlungsfrei bereitgestellt werden. Zusätzliche Komponenten oder mobile Geräte können individuell ergänzt werden und sind in der Regel mit monatlichen Zusatzkosten verbunden.

Häufige Missverständnisse zum DAK Hausnotruf

Rund um den DAK Hausnotruf gibt es einige Annahmen, die häufig zu Verwirrung führen. Die wichtigsten Missverständnisse lassen sich einfach aufklären:

„Die DAK bietet einen eigenen Hausnotruf an.“
Nein. Die DAK stellt keinen eigenen Hausnotruf bereit. Die Kostenübernahme erfolgt über die Pflegekasse, unabhängig vom Anbieter.

„Man muss einen bestimmten Anbieter nutzen.“
Das ist nicht korrekt. DAK-Versicherte können den Anbieter frei wählen, solange das System die Pflegekassen-Vorgaben erfüllt.

„Der Hausnotruf wird immer vollständig bezahlt.“
Der Pflegekassenzuschuss deckt in der Regel die Grundversorgung. Zusatzleistungen wie mobile Geräte oder Sturzerkennung können zusätzliche Kosten verursachen.

„Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss.“
In der Praxis ist für den Zuschuss meist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Ohne Pflegegrad ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich.

Häufige Fragen zum DAK Hausnotruf

Übernimmt die DAK die Kosten für einen Hausnotruf?

Ja. Die DAK beteiligt sich über die Pflegekasse an den Kosten für einen Hausnotruf, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich sowie ein anerkanntes Notfallrisiko.

Wie hoch ist der Zuschuss der DAK für den Hausnotruf?

Der gesetzliche Pflegekassenzuschuss beträgt bis zu 25,50 € pro Monat. Dieser Betrag deckt häufig die Grundversorgung eines stationären Hausnotrufsystems ab.

Kann ich den Hausnotruf-Anbieter bei der DAK frei wählen?

Ja. DAK-Versicherte sind nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden. Entscheidend ist, dass das Hausnotrufsystem die Pflegekassen-Vorgaben erfüllt und genehmigt wird.

Gilt der DAK Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Bereits ab Pflegegrad 1 kann ein Hausnotruf bezuschusst werden, wenn er zur Sicherheit und selbstständigen Lebensführung beiträgt.

Wer stellt den Antrag für den DAK Hausnotruf?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse der DAK gestellt. Viele Hausnotrufanbieter unterstützen bei der Antragstellung und stellen die notwendigen Unterlagen bereit.

Wird auch ein mobiler Hausnotruf von der DAK bezuschusst?

Ein mobiler Hausnotruf kann bezuschusst werden, allerdings deckt der Pflegekassenzuschuss meist nur die Grundversorgung ab. Mobile Zusatzfunktionen können zusätzliche Kosten verursachen.

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