Hausnotruf Kosten Pflegegrad 3: Zuschuss, Eigenanteil & Angebote

Jan. 28, 2026

Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf in der Regel weitgehend oder vollständig. Ein monatlicher Zuschuss deckt häufig die Grundkosten eines stationären Hausnotrufsystems ab. Eigenkosten entstehen meist nur bei Zusatzleistungen wie Sturzerkennung oder mobilen Notruflösungen.

Wichtige Erkenntnisse – Hausnotruf Kosten Pflegegrad 3

  • Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf meist vollständig.
  • Der monatliche Zuschuss deckt in vielen Fällen die Grundkosten eines stationären Systems ab.
  • Zusatzleistungen wie Sturzerkennung oder mobile Notrufgeräte können Eigenkosten verursachen.
  • Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein rechtzeitig gestellter Antrag.
  • Der Hausnotruf-Anbieter kann in der Regel frei gewählt werden.

Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er bei Pflegegrad 3?

Ein Hausnotruf ist ein technisches Notrufsystem, das Menschen mit Pflegegrad 3 dabei unterstützt, im eigenen Zuhause sicherer zu leben. Er besteht in der Regel aus einer Basisstation und einem Notrufsender (z. B. Armband oder Halskette).

Im Notfall kann der Notruf per Knopfdruck ausgelöst werden. Über die Basisstation wird automatisch eine Verbindung zu einer Notrufzentrale oder zu hinterlegten Kontaktpersonen hergestellt. Dort wird die Situation eingeschätzt und bei Bedarf Hilfe organisiert – etwa durch Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst.

Gerade bei Pflegegrad 3, wenn Mobilität und Selbstständigkeit bereits deutlich eingeschränkt sein können, bietet ein Hausnotruf zusätzliche Sicherheit im Alltag – auch dann, wenn Betroffene allein zu Hause sind.

Warum ein Hausnotruf bei Pflegegrad 3 besonders sinnvoll ist
Menschen mit Pflegegrad 3 haben einen erheblichen Unterstützungsbedarf. Stürze, Kreislaufprobleme oder plötzliche Notfälle treten häufiger auf. Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass Hilfe schnell erreichbar ist – ohne erst ein Telefon suchen zu müssen.

Welche Kosten entstehen bei einem Hausnotruf bei Pflegegrad 3?

Hausnotruf Pflegegrad 3 – Basissystem ohne Zuzahlung, Zusatzfunktionen optional

Die Kosten für einen Hausnotruf setzen sich aus Grundkosten und möglichen Zusatzkosten zusammen. Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse in vielen Fällen die Grundkosten vollständig.

Grundkosten (stationärer Hausnotruf)

Die Grundkosten umfassen in der Regel:

  • Basisstation mit SIM-Karte
  • Notrufsender (Armband oder Halskette)
  • 24/7-Erreichbarkeit einer Notrufzentrale

Diese monatlichen Kosten liegen häufig im Bereich des Pflegekassen-Zuschusses und werden bei Pflegegrad 3 daher oft ohne Eigenanteil abgedeckt.

Zusatzkosten (optional)

Zusatzleistungen sind nicht automatisch enthalten und können Eigenkosten verursachen, zum Beispiel:

  • Sturzerkennung
  • zusätzliche Sprechstellen (z. B. für Schlafzimmer oder Bad)
  • mobile Notruflösungen für unterwegs
  • einmalige Einrichtungs- oder Anschlussgebühren

Ob und in welcher Höhe Zusatzkosten anfallen, hängt vom gewählten Anbieter und Leistungsumfang ab.

Pflegekasse zahlt die Grundversorgung
Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 3 in der Regel die Basisausstattung eines Hausnotrufs. Zusatzfunktionen erhöhen den Komfort und die Sicherheit, müssen aber häufig selbst bezahlt werden.

Wie übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Hausnotruf bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 gilt der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel. Das bedeutet: Die Pflegekasse beteiligt sich an den monatlichen Kosten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag korrekt gestellt wurde.

In der Praxis übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3:

  • einen monatlichen Zuschuss für den Hausnotruf.
  • häufig die vollständigen Grundkosten eines stationären Systems.
  • die Kostenübernahme erfolgt regelmäßig laufend, nicht einmalig.

Der Zuschuss wird meist direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Versicherte müssen sich also nicht selbst um die monatliche Erstattung kümmern.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Damit die Pflegekasse zahlt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • anerkannter Pflegegrad 3.
  • Nutzung des Hausnotrufs im häuslichen Umfeld.
  • Antragstellung vor Vertragsabschluss.
  • pflegekassenkonformes Hausnotrufsystem.

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist die Bewilligung in der Praxis sehr wahrscheinlich.

Antrag rechtzeitig stellen
Ein häufiger Fehler ist, den Hausnotruf zuerst zu bestellen und den Antrag danach zu stellen. Die Pflegekasse kann die Kostenübernahme dann ablehnen. Deshalb gilt immer: Erst Antrag, dann Vertrag.

Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 3 – IMPORA im Überblick

Kosten Hausnotruf Pflegegrad 3 – Grundkosten und Zusatzleistungen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt konkret, welche Kosten bei IMPORA Hausnotruf anfallen und was bei Pflegegrad 3 in der Praxis von der Pflegekasse übernommen wird.

Kostenübersicht: IMPORA Hausnotruf bei Pflegegrad 3

IMPORA LeistungPreis pro MonatKosten bei Pflegegrad 3
Basisstation inkl. SIM30,35 €0 € (Pflegekassen-Zuschuss deckt die Kosten meist vollständig)
Notfallarmband0 €0 €
Notfall-Halskette mit Sturzerkennung9,90 €Eigenanteil
Zusatz-Sprechstelle (Standfuß oder Ziehkordel)9,90 € je StückEigenanteil
NotrufMobil (mobil, unterwegs)29,90 €meist Eigenanteil
Einmalige Einrichtung NotrufMobil49 € einmaligEigenanteil

Was bedeutet das für Pflegegrad 3 konkret?

Bei Pflegegrad 3 ist der stationäre Hausnotruf mit Basisstation und Notrufarmband bei IMPORA in vielen Fällen zuzahlungsfrei.

Eigenkosten entstehen nur dann, wenn zusätzliche Sicherheit oder Mobilität gewünscht wird – etwa durch Sturzerkennung, weitere Sprechstellen oder das NotrufMobil.

Wann müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 trotzdem selbst zahlen?

Auch wenn bei Pflegegrad 3 die Grundkosten eines Hausnotrufs häufig vollständig übernommen werden, können in bestimmten Situationen Eigenkosten entstehen. Das ist kein Sonderfall, sondern ganz normal – wichtig ist nur, dies vorab zu wissen.

Typische Gründe für Eigenkosten

  • Zusatzfunktionen über die Grundversorgung hinaus: Leistungen wie Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen erhöhen die Sicherheit, gehören aber nicht zur Basisausstattung und müssen meist selbst bezahlt werden.
  • Mobiler Hausnotruf (z. B. NotrufMobil): Mobile Lösungen für unterwegs werden von der Pflegekasse in der Regel nicht bezuschusst. Die monatlichen Kosten sowie einmalige Einrichtungskosten sind daher Eigenanteil.
  • Mehrere Geräte oder Erweiterungen: Wenn mehrere Räume abgesichert werden sollen oder zusätzliche Auslösemöglichkeiten benötigt werden, entstehen zusätzliche monatliche Kosten.
  • Einmalige Zusatzkosten: Einige Leistungen – etwa die Einrichtung eines mobilen Notrufsystems – fallen einmalig an und werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Pflegegrad 3 heißt nicht „alles inklusive“
Pflegegrad 3 deckt die Grundsicherung eines Hausnotrufs ab. Alles, was darüber hinausgeht und den Komfort oder die Mobilität erhöht, ist in der Regel freiwillig und mit Eigenkosten verbunden.

Praxisbeispiele: So sehen die Kosten bei Pflegegrad 3 konkret aus

Viele Betroffene fragen sich, was die Kosten im echten Alltag bedeuten. Die folgenden Beispiele zeigen typische Situationen und helfen bei der realistischen Einschätzung.

Beispiel 1: Stationärer Hausnotruf ohne Zusatzleistungen

  • Basisstation inkl. SIM
  • Notfallarmband
  • Nutzung ausschließlich zuhause

Ergebnis:
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die monatlichen Kosten vollständig.
Keine laufenden Eigenkosten.

Beispiel 2: Stationärer Hausnotruf mit Sturzerkennung

  • Basisstation inkl. SIM
  • Notfallarmband
  • Zusätzlich: Notfall-Halskette mit Sturzerkennung

Ergebnis:
Die Grundkosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Die Sturzerkennung verursacht einen monatlichen Eigenanteil.

Beispiel 3: Hausnotruf mit zusätzlicher Sprechstelle

  • Basisstation
  • Notrufarmband
  • Zusätzliche Sprechstelle im Bad oder Schlafzimmer

Ergebnis:
Basis bleibt zuzahlungsfrei.
Für jede zusätzliche Sprechstelle fällt ein monatlicher Eigenanteil an.

Beispiel 4: Kombination mit mobilem Notruf (NotrufMobil)

  • Stationärer Hausnotruf für zuhause
  • Zusätzlich: NotrufMobil für unterwegs

Ergebnis:
Der stationäre Hausnotruf ist meist kostenfrei.
Das NotrufMobil wird privat bezahlt (monatliche Kosten + einmalige Einrichtung).

Kurz zusammengefasst

Pflegegrad 3 deckt in vielen Fällen den Grundschutz zuhause vollständig ab.
Eigenkosten entstehen nur dann, wenn zusätzliche Sicherheit oder Mobilität gewünscht wird.

Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 3 – so passt IMPORA Hausnotruf dazu

Bei Pflegegrad 3 ist das Ziel vieler Betroffener klar: zu Hause sicher leben, ohne zusätzliche monatliche Belastung. Genau darauf ist IMPORA Hausnotruf ausgelegt.

Der monatliche Pflegekassen-Zuschuss deckt bei Pflegegrad 3 in vielen Fällen die vollen Kosten der IMPORA Basisstation. Damit ist der wichtigste Schutz – der stationäre Hausnotruf für zuhause – häufig ohne laufende Zuzahlung möglich.

Was bei IMPORA bei Pflegegrad 3 meist kostenfrei ist

  • Basisstation inkl. SIM
  • Notrufarmband
  • Notrufzentrale & Notfallkette

Diese Grundversorgung entspricht genau dem, was die Pflegekasse als technisches Pflegehilfsmittel unterstützt.

Wann bei IMPORA Eigenkosten entstehen können

  • Wenn zusätzliche Sicherheit gewünscht wird (z. B. Sturzerkennung)
  • Wenn mehrere Räume abgesichert werden sollen (Zusatz-Sprechstellen)
  • Wenn auch unterwegs Sicherheit benötigt wird (NotrufMobil)

Der Vorteil: Alles ist modular. Es wird nur das ergänzt, was im Alltag wirklich gebraucht wird – ohne Zwang zu teuren Komplettpaketen.

Häufige Fehler bei Hausnotruf & Pflegegrad 3

Typischer FehlerWarum das problematisch istBesser so
Antrag erst nach Vertragsabschluss stellenDie Pflegekasse kann die Kostenübernahme ablehnenErst Antrag stellen, dann Vertrag abschließen
Davon ausgehen, dass alles kostenfrei istZusatzfunktionen sind nicht automatisch abgedecktVorab prüfen, welche Leistungen Eigenkosten verursachen
Mobiles Notrufsystem ungeprüft wählenMobile Systeme werden meist nicht bezuschusstStationären Hausnotruf als Basis nutzen
Zusatzgeräte unbedacht hinzufügenMonatliche Kosten steigen unnötigNur Ergänzungen wählen, die im Alltag wirklich helfen
Anbieter nicht vergleichenUnterschiedliche Preise & LeistungenPflegekassenkonforme Anbieter bevorzugen

FAQ – Hausnotruf Kosten Pflegegrad 3

Ist der Hausnotruf bei Pflegegrad 3 wirklich kostenlos?

Der stationäre Hausnotruf ist bei Pflegegrad 3 oft zuzahlungsfrei, da der Pflegekassen-Zuschuss die Grundkosten abdeckt. Zusatzleistungen können jedoch Eigenkosten verursachen.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse bei Pflegegrad 3?

Die Pflegekasse zahlt einen monatlichen Zuschuss, der in vielen Fällen die komplette Grundgebühr eines stationären Hausnotrufsystems abdeckt.

Muss ich Zusatzfunktionen selbst bezahlen?

Ja. Funktionen wie Sturzerkennung, zusätzliche Sprechstellen oder mobile Notrufgeräte gehören meist nicht zur Grundversorgung.

Wird ein mobiler Hausnotruf bei Pflegegrad 3 bezahlt?

In der Regel nicht. Mobile Notrufsysteme müssen meist privat bezahlt werden.

Kann ich den Anbieter frei wählen?

Ja. Wichtig ist, dass der Anbieter pflegekassenkonform ist und der Antrag vor Vertragsabschluss gestellt wird.

Was passiert, wenn ich den Antrag zu spät stelle?

Die Pflegekasse kann die Kostenübernahme ablehnen. Deshalb sollte der Antrag immer vor Abschluss des Vertrags erfolgen.

Fazit – Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 3 realistisch einschätzen

Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen stationären Hausnotruf in vielen Fällen vollständig. Damit ist ein sicherer Grundschutz zuhause häufig ohne laufende Zuzahlung möglich. Eigenkosten entstehen vor allem dann, wenn zusätzliche Funktionen wie Sturzerkennung, weitere Sprechstellen oder mobile Lösungen gewünscht werden. Wer den Antrag rechtzeitig stellt und gezielt auswählt, kann die Kosten sehr gut kontrollieren.

Weitere Ratgeber entdecken mit IMPORA Hausnotruf

Wer sich weiter über Hausnotrufsysteme, Kostenübernahme durch die Pflegekasse und sinnvolle Sicherheitslösungen für Senioren informieren möchte, findet im IMPORA Hausnotruf Ratgeber zahlreiche weiterführende Artikel.

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