Hausnotruf Kosten Pflegegrad 4 – Was übernimmt die Pflegekasse?

Jan. 27, 2026

Ein Hausnotruf kostet bei Pflegegrad 4 monatlich eine feste Grundgebühr. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen monatlichen Zuschuss, sodass das Basissystem häufig ohne Zuzahlung genutzt werden kann. Zusatzleistungen wie mobile Geräte oder Sturzerkennung können jedoch zusätzliche Kosten verursachen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss für den Hausnotruf.
  • Das Basissystem ist bei vielen Anbietern ohne Zuzahlung nutzbar.
  • Zusatzleistungen wie Sturzerkennung oder mobile Notrufsysteme können extra kosten.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse ist Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegegrad 4?

Kosten Hausnotruf Pflegegrad 4 – Basissystem und Zusatzleistungen im Überblick

Die Kosten für einen Hausnotruf bei Pflegegrad 4 setzen sich aus einer monatlichen Grundgebühr und möglichen Zusatzleistungen zusammen. Das Basissystem umfasst in der Regel eine Basisstation mit Notrufknopf und die Anbindung an eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale.

Die monatlichen Kosten für dieses Grundsystem liegen marktüblich im Bereich von rund 25 bis 35 Euro. Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse hierfür einen festen monatlichen Zuschuss, sodass das Basissystem häufig ohne eigene Zuzahlung genutzt werden kann.

Zusätzliche Kosten entstehen nur dann, wenn über das Basissystem hinausgehende Leistungen genutzt werden, etwa mobile Notrufgeräte für unterwegs, automatische Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen innerhalb der Wohnung.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für ein Hausnotrufsystem mit einem festen monatlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss ist als technisches Hilfsmittel nach § 40 SGB XI geregelt und dient dazu, die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen im eigenen Zuhause zu erhöhen.

Der Zuschuss deckt in der Regel die monatlichen Kosten für das Basissystem ab. Dazu gehören die Bereitstellung der Basisstation, ein stationärer Notrufknopf sowie die dauerhafte Verbindung zu einer Notrufzentrale. Wird ausschließlich dieses Grundpaket genutzt, entstehen für Versicherte mit Pflegegrad 4 häufig keine zusätzlichen monatlichen Kosten.

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden Zusatzleistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel mobile Notruflösungen für unterwegs, Systeme mit automatischer Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen innerhalb der Wohnung.

Ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 4 zuzahlungsfrei möglich?

Ja, ein Hausnotruf kann bei Pflegegrad 4 häufig ohne Zuzahlung genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das gewählte System als Basissystem gilt und die Kosten vollständig durch den monatlichen Zuschuss der Pflegekasse abgedeckt werden. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die laufenden Grundkosten des Hausnotrufs.

Eine Zuzahlung wird in der Regel nur dann fällig, wenn zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen unter anderem mobile Notrufgeräte, automatische Sturzerkennung oder weitere Sprechstellen innerhalb der Wohnung. Diese Zusatzfunktionen erhöhen den Leistungsumfang, werden jedoch nicht vollständig von der Pflegekasse finanziert.

Zuzahlungsfrei bedeutet, dass die monatlichen Kosten des Basissystems durch den Pflegekassenzuschuss gedeckt sind. Zusatzgeräte und Sonderfunktionen können weiterhin kostenpflichtig sein.

Welche Zusatzkosten können bei Pflegegrad 4 entstehen?

Auch bei Pflegegrad 4 können neben dem Basissystem zusätzliche Kosten anfallen, wenn der Hausnotruf um weitere Funktionen erweitert wird. Diese Zusatzleistungen sind freiwillig und dienen dazu, den Schutz und die Flexibilität im Alltag zu erhöhen.

Zu den häufigsten Zusatzkosten gehören mobile Notrufsysteme, die auch außerhalb der Wohnung genutzt werden können. Ebenso können Geräte mit automatischer Sturzerkennung zusätzliche monatliche Gebühren verursachen, da sie einen erweiterten technischen Funktionsumfang bieten.

Weitere Kosten entstehen, wenn zusätzliche Sprechstellen in der Wohnung gewünscht sind, etwa für größere Wohnflächen oder mehrstöckige Häuser. In manchen Fällen kann außerdem eine einmalige Einrichtungspauschale anfallen, abhängig vom Anbieter und vom gewählten System.

Hausnotruf bei Pflegegrad 4 beantragen – so funktioniert es

Damit die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem bei Pflegegrad 4 übernimmt, muss ein Antrag gestellt werden. In vielen Fällen übernimmt der Anbieter diese Aufgabe und unterstützt bei der gesamten Abwicklung mit der Pflegekasse.

Nach der Antragstellung prüft die Pflegekasse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die pflegebedürftige Person überwiegend allein lebt oder regelmäßig für längere Zeit allein ist. Nach der Genehmigung wird der monatliche Zuschuss ab dem Bewilligungszeitpunkt gewährt.

Das IMPORA Hausnotrufsystem begleitet Sie dabei Schritt für Schritt – von der Auswahl des passenden Systems über die Antragstellung bis zur Inbetriebnahme. So wird sichergestellt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Kostenübernahme reibungslos erfolgt.

Für wen ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 4 besonders sinnvoll?

Ein Hausnotruf ist bei Pflegegrad 4 besonders sinnvoll für Menschen, die weiterhin in den eigenen vier Wänden leben möchten, im Alltag jedoch auf regelmäßige Unterstützung angewiesen sind. Durch eingeschränkte Mobilität und ein erhöhtes Sturzrisiko bietet ein Hausnotruf zusätzliche Sicherheit im Notfall.

Ein Hausnotruf eignet sich besonders für:

  • Alleinlebende Personen mit Pflegegrad 4.
  • Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Gangunsicherheit.
  • Personen mit erhöhtem Sturz- oder Gesundheitsrisiko.
  • Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts längere Zeit allein sind.

Auch für Angehörige stellt ein Hausnotruf eine spürbare Entlastung dar. Das Wissen, dass im Notfall sofort eine Verbindung zur Notrufzentrale hergestellt wird, sorgt für mehr Sicherheit und Ruhe im Alltag. Das IMPORA Hausnotrufsystem ist speziell auf die Anforderungen von Menschen mit Pflegegrad 4 abgestimmt.

Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 4 mit IMPORA Hausnotruf

Hausnotruf bei Pflegegrad 4 – Basissystem häufig ohne Zuzahlung möglich

Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse in vielen Fällen die monatlichen Kosten für das Basissystem eines Hausnotrufs vollständig. 

Das IMPORA Hausnotrufsystem ist pflegekassenzertifiziert aufgebaut, sodass das Grundsystem häufig ohne Zuzahlung genutzt werden kann. Zusatzgeräte sind optional und verursachen nur dann Mehrkosten, wenn sie bewusst ergänzt werden.

Kostenübersicht: IMPORA Hausnotruf bei Pflegegrad 4

LeistungMonatliche KostenKostenübernahme bei Pflegegrad 4
Basisstation inkl. SIM & Notrufzentrale30,35 €Häufig vollständig durch Pflegekasse
Notfallarmband0 €Inklusive
Zusatz-Sprechstelle (Standfuß oder Ziehkordel)9,90 €Selbstzahler
Notfall-Halskette mit Sturzerkennung9,90 €Selbstzahler
NotrufMobil (mobiler Hausnotruf)29,90 €Selbstzahler
Einmalige Einrichtung (NotrufMobil)49 €Selbstzahler

Wird ausschließlich das Basissystem genutzt, entstehen bei Pflegegrad 4 in vielen Fällen keine laufenden Zusatzkosten. Zusätzliche Geräte wie Sturzerkennung oder mobile Lösungen bieten mehr Sicherheit und Flexibilität, sind jedoch nicht Teil der Pflegekassenleistung.

Häufige Fehler bei der Kostenübernahme vermeiden

Bei der Beantragung eines Hausnotrufs bei Pflegegrad 4 kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern, die eine Kostenübernahme verzögern oder verhindern können. Wer diese Punkte beachtet, erhöht die Chancen auf eine reibungslose Genehmigung durch die Pflegekasse deutlich.

Typische Fehler sind:

  • Der Antrag wird erst nach der Installation gestellt
  • Es wird ein nicht pflegekassenzertifiziertes System gewählt
  • Zusatzleistungen werden fälschlich als erstattungsfähig angenommen
  • Die Voraussetzungen (z. B. regelmäßiges Alleinsein) sind nicht klar dokumentiert

Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten für das Basissystem. Zusatzgeräte wie mobile Notrufsysteme oder Sturzerkennung müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

FAQ – Hausnotruf Kosten Pflegegrad 4

Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegegrad 4 monatlich?

Die monatlichen Kosten für ein Hausnotruf-Basissystem liegen bei etwa 30 Euro. Bei Pflegegrad 4 übernimmt die Pflegekasse diesen Betrag häufig vollständig, sodass für das Basissystem meist keine laufenden Kosten entstehen.

Übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf bei Pflegegrad 4 vollständig?

Ja, in vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für das stationäre Basissystem vollständig. Voraussetzung ist, dass das System pflegekassenzertifiziert ist und die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.

Ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 4 immer zuzahlungsfrei?

Das Basissystem ist bei Pflegegrad 4 häufig zuzahlungsfrei. Zusatzleistungen wie mobile Notrufgeräte, automatische Sturzerkennung oder weitere Sprechstellen sind jedoch in der Regel nicht durch die Pflegekasse abgedeckt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme bei Pflegegrad 4?

Für die Kostenübernahme muss ein anerkannter Pflegegrad 4 vorliegen. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person überwiegend allein leben oder regelmäßig für längere Zeit allein sein. Ein Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich.

Übernimmt die Pflegekasse auch mobile Hausnotrufsysteme bei Pflegegrad 4?

In der Regel nein. Der Zuschuss der Pflegekasse gilt meist nur für stationäre Hausnotrufsysteme im häuslichen Umfeld. Mobile Notruflösungen für unterwegs müssen normalerweise selbst bezahlt werden.

Sind Zusatzgeräte wie Sturzerkennung bei Pflegegrad 4 kostenlos?

Zusatzgeräte wie automatische Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen erhöhen die Sicherheit, sind jedoch meist nicht Teil der Pflegekassenleistung. Diese Funktionen verursachen in der Regel zusätzliche monatliche Kosten.

Wie lange dauert die Genehmigung eines Hausnotrufs bei Pflegegrad 4?

Die Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt meist innerhalb weniger Tage bis zu zwei Wochen. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Pflegekasse und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Kann ein Hausnotruf bei Pflegegrad 4 auch als Selbstzahler genutzt werden?

Ja, ein Hausnotruf kann jederzeit auch ohne Kostenübernahme der Pflegekasse genutzt werden. In diesem Fall trägt der Nutzer die monatlichen Kosten selbst und ist nicht an eine Genehmigung gebunden.

Fazit: Hausnotruf Kosten bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 ist ein Hausnotruf eine sinnvolle und häufig zuzahlungsfreie Lösung, um die Sicherheit im eigenen Zuhause deutlich zu erhöhen. Durch den monatlichen Zuschuss der Pflegekasse werden die Kosten für das Basissystem in vielen Fällen vollständig übernommen.

Zusatzleistungen wie mobile Notrufsysteme oder automatische Sturzerkennung bieten zusätzlichen Schutz, sind jedoch meist mit Mehrkosten verbunden. Das IMPORA Hausnotrufsystem überzeugt durch transparente Preise, pflegekassengerechte Lösungen und eine einfache Antragstellung – ideal für Pflegebedürftige und Angehörige, die auf verlässliche Sicherheit setzen.

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