Hausnotruf Kosten Pflegegrad 5 – Was zahlt die Pflegekasse?

von Lisa Becker   | Jan. 27, 2026

Ein Hausnotruf kostet bei Pflegegrad 5 monatlich eine feste Grundgebühr. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen monatlichen Zuschuss, sodass das Basissystem häufig ohne Zuzahlung genutzt werden kann. Zusatzleistungen wie mobile Geräte oder automatische Sturzerkennung können jedoch zusätzliche Kosten verursachen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Auch bei Pflegegrad 5 übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss für den Hausnotruf.
  • Das stationäre Basissystem ist häufig ohne Zuzahlung nutzbar.
  • Zusatzleistungen wie Sturzerkennung oder mobile Notrufsysteme verursachen Mehrkosten.
  • Ein Hausnotruf ist bei Pflegegrad 5 besonders wichtig für Sicherheit und schnelle Hilfe.

Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegegrad 5?

Hausnotruf bei Pflegegrad 5 – Basissystem häufig ohne Zuzahlung möglich

Die Kosten für einen Hausnotruf bei Pflegegrad 5 richten sich nicht nach dem Pflegegrad selbst, sondern nach dem gewählten System. Beim IMPORA Hausnotrufsystem besteht das Basissystem aus einer Basisstation inklusive SIM-Karte, einem Notrufknopf und der Anbindung an eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale.

Die monatlichen Kosten für dieses Basissystem betragen 30,35 € pro Monat. Bei Pflegegrad 5 übernimmt die Pflegekasse diesen Betrag in vielen Fällen vollständig, sodass das Basissystem häufig ohne Zuzahlung genutzt werden kann.

Zusätzliche Kosten entstehen nur dann, wenn optionale Leistungen ergänzt werden, etwa mobile Notrufgeräte für unterwegs, automatische Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen innerhalb der Wohnung.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 5?

Kostenübernahme Hausnotruf Pflegegrad 5 – Basissystem und Zusatzleistungen

Bei Pflegegrad 5 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für ein Hausnotrufsystem mit einem monatlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss ist als technische Hilfe nach § 40 SGB XI geregelt und dient dazu, die Sicherheit pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld zu gewährleisten.

Der Zuschuss deckt in der Regel die monatlichen Kosten für das stationäre Basissystem ab. Beim IMPORA Hausnotrufsystem umfasst dies die Basisstation inklusive SIM-Karte, den Notrufknopf sowie die dauerhafte Anbindung an eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale. Wird ausschließlich dieses Basissystem genutzt, entstehen bei Pflegegrad 5 häufig keine laufenden Zusatzkosten.

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden Zusatzleistungen, die über das Basissystem hinausgehen. Dazu zählen insbesondere mobile Notruflösungen für unterwegs, Systeme mit automatischer Sturzerkennung sowie zusätzliche Sprechstellen innerhalb der Wohnung.

Ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 5 zuzahlungsfrei möglich?

Ja, ein Hausnotruf kann bei Pflegegrad 5 häufig ohne Zuzahlung genutzt werden. Voraussetzung ist, dass das gewählte System als stationäres Basissystem gilt und die monatlichen Kosten durch den Zuschuss der Pflegekasse vollständig abgedeckt sind. Beim IMPORA Hausnotrufsystem ist dies in vielen Fällen gegeben.

Eine Zuzahlung entsteht in der Regel nur dann, wenn zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu zählen mobile Notrufgeräte für unterwegs, automatische Sturzerkennung oder weitere Sprechstellen innerhalb der Wohnung. Diese Zusatzfunktionen sind freiwillig und werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Zuzahlungsfrei bedeutet, dass die monatlichen Kosten des stationären Basissystems durch den Pflegekassenzuschuss gedeckt sind. Zusatzgeräte und Sonderfunktionen können zusätzliche Kosten verursachen.

Welche Zusatzkosten können bei Pflegegrad 5 entstehen?

Auch bei Pflegegrad 5 können neben dem stationären Basissystem zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Hausnotruf um optionale Funktionen erweitert wird. Diese Zusatzleistungen sind freiwillig und erhöhen Sicherheit sowie Flexibilität im Alltag.

Mögliche Zusatzkosten bei Pflegegrad 5 sind:

  • Mobiler Hausnotruf (NotrufMobil): Nutzung auch außerhalb der Wohnung, z. B. beim Einkaufen oder Spazierengehen
  • Automatische Sturzerkennung: Erkennt Stürze selbstständig und löst im Notfall einen Alarm aus
  • Zusatz-Sprechstellen innerhalb der Wohnung: Sinnvoll bei größeren Wohnflächen oder mehrstöckigen Häusern
  • Einmalige Einrichtungskosten: Können bei mobilen Notruflösungen anfallen

Diese Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Pflegekassenleistung und müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Das IMPORA Hausnotrufsystem ermöglicht jedoch eine flexible Zusammenstellung, sodass nur tatsächlich benötigte Funktionen gebucht werden.

Hausnotruf bei Pflegegrad 5 beantragen – so funktioniert es

Damit die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem bei Pflegegrad 5 übernimmt, ist ein Antrag erforderlich. In vielen Fällen wird dieser Prozess vom Anbieter begleitet, sodass Pflegebedürftige und Angehörige entlastet werden.

Der Ablauf im Überblick:

  • Auswahl eines pflegekassenzertifizierten Hausnotrufsystems
  • Antragstellung bei der Pflegekasse (häufig durch den Anbieter)
  • Prüfung der Voraussetzungen durch die Pflegekasse
  • Genehmigung und Kostenübernahme ab Bewilligungsdatum

Beim IMPORA Hausnotrufsystem erhalten Sie Unterstützung während des gesamten Prozesses – von der Systemauswahl über die Antragstellung bis zur Inbetriebnahme. So wird sichergestellt, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und die Kostenübernahme reibungslos erfolgt.

Für wen ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 5 besonders wichtig?

Ein Hausnotruf ist bei Pflegegrad 5 besonders wichtig für Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf, die trotz starker Einschränkungen weiterhin im eigenen Zuhause leben. In Notfallsituationen ermöglicht er eine schnelle und zuverlässige Hilfeleistung.

Ein Hausnotruf ist besonders sinnvoll für:

  • Pflegebedürftige mit stark eingeschränkter Mobilität.
  • Menschen mit hohem Sturz- oder Gesundheitsrisiko.
  • Personen, die auch mit Pflegegrad 5 zeitweise allein sind.
  • Pflegebedürftige, die rund um die Uhr abgesichert sein müssen.

Auch für Angehörige und Pflegepersonen bietet ein Hausnotruf eine wichtige Entlastung. Das Wissen, dass im Ernstfall sofort eine Verbindung zur Notrufzentrale besteht, sorgt für mehr Sicherheit und Ruhe im Alltag. Das IMPORA Hausnotrufsystem ist dabei gezielt auf die Anforderungen von Menschen mit Pflegegrad 5 ausgerichtet.

Häufige Fehler bei der Kostenübernahme vermeiden

Auch bei Pflegegrad 5 werden Hausnotruf-Anträge manchmal verzögert oder komplizierter, weil wichtige Details fehlen oder Leistungen falsch eingeschätzt werden. Mit den folgenden Punkten vermeiden Sie die häufigsten Stolpersteine – und sorgen dafür, dass die Pflegekasse das stationäre Basissystem möglichst reibungslos übernimmt.

1. Antrag zu spät gestellt

Viele reichen den Antrag erst ein, nachdem das System schon läuft. Das kann dazu führen, dass die Pflegekasse Rückfragen stellt oder die Kostenübernahme erst ab einem späteren Zeitpunkt gilt.

Besser: Antrag möglichst vor oder parallel zur Einrichtung stellen.

2. Falsches System gewählt (nicht als Basissystem anerkannt)

Die Pflegekasse übernimmt in der Regel nur ein stationäres Basissystem im häuslichen Umfeld. Wenn ein System nicht pflegekassengerecht ist oder als Zusatzlösung gilt, kann die Kostenübernahme scheitern.

Besser: Ein pflegekassenzertifiziertes Basissystem wählen und den Leistungsumfang klar als „stationär“ einordnen.

3. Zusatzleistungen werden als „kostenlos“ erwartet

Sturzerkennung, mobile Geräte (z. B. Notruf für unterwegs) oder zusätzliche Sprechstellen erhöhen die Sicherheit, sind aber meist nicht Teil der Pflegekassenleistung. Wird das nicht sauber getrennt, entstehen Missverständnisse oder unnötige Diskussionen.

Besser: Basissystem (Pflegekasse) und Add-ons (Selbstzahler) klar trennen.

4. Voraussetzungen sind nicht sauber erfüllt oder nicht nachvollziehbar

Ein häufiger Grund für Rückfragen: Es ist nicht eindeutig, ob die Person regelmäßig allein ist bzw. überwiegend allein lebt. Gerade bei Pflegegrad 5 kommt es vor, dass viele Unterstützungszeiten vorliegen – aber dennoch Zeiten ohne direkte Anwesenheit entstehen.

Besser: Kurz und klar dokumentieren, wann und wie häufig die Person alleine ist (z. B. nachts, während Besorgungen, zwischen Pflegediensten).

5. Unterlagen unvollständig oder widersprüchlich

Fehlende Angaben oder unterschiedliche Informationen in Formularen führen oft zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitungszeit.

Besser: Vollständige Unterlagen einreichen und darauf achten, dass Angaben zueinander passen (Pflegegrad, Wohnsituation, gewünschtes Basissystem).

6. Unklare Kommunikation zur Kostenübernahme

Manchmal wird nicht klar kommuniziert, ob die Kostenübernahme beantragt, geprüft oder bereits genehmigt ist – das erzeugt Unsicherheit und doppelte Schritte.

Besser: Nach Antragstellung den Status festhalten und bei Rückfragen gezielt nach „Bewilligung des Hausnotruf-Basissystems“ fragen.

Die Pflegekasse übernimmt in der Regel nur das stationäre Basissystem (Basisstation + Notrufknopf + Notrufzentrale). Mobile Notruflösungen, Sturzerkennung und Zusatz-Sprechstellen sind meist Selbstzahler-Leistungen.

FAQ – Hausnotruf Kosten Pflegegrad 5

Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegegrad 5 monatlich?

Beim IMPORA Hausnotrufsystem kostet das stationäre Basissystem 30,35 € pro Monat. Bei Pflegegrad 5 übernimmt die Pflegekasse diesen Betrag häufig vollständig, sodass für das Basissystem meist keine laufenden Kosten entstehen.

Übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf bei Pflegegrad 5 komplett?

In vielen Fällen ja. Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für das stationäre Basissystem, sofern ein anerkannter Pflegegrad 5 vorliegt und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.

Ist ein Hausnotruf bei Pflegegrad 5 verpflichtend?

Nein, ein Hausnotruf ist nicht verpflichtend. Aufgrund des sehr hohen Pflegebedarfs bei Pflegegrad 5 wird er jedoch dringend empfohlen, um im Notfall jederzeit schnell Hilfe anfordern zu können.

Gibt es bei Pflegegrad 5 eine Zuzahlung für den Hausnotruf?

Für das stationäre Basissystem fällt bei Pflegegrad 5 häufig keine Zuzahlung an. Zusatzleistungen wie mobile Notrufgeräte, Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

Zahlt die Pflegekasse mobile Hausnotrufsysteme bei Pflegegrad 5?

Meist nicht. Die Kostenübernahme der Pflegekasse bezieht sich in der Regel auf stationäre Hausnotrufsysteme im häuslichen Umfeld. Mobile Notruflösungen gelten als Zusatzleistung und sind Selbstzahler-Leistungen.

Wie schnell genehmigt die Pflegekasse den Hausnotruf bei Pflegegrad 5?

Die Genehmigung erfolgt häufig innerhalb weniger Tage bis zu zwei Wochen. Die genaue Dauer hängt von der jeweiligen Pflegekasse und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Können Angehörige den Hausnotruf für Pflegegrad 5 beantragen?

Ja, Angehörige können den Antrag unterstützen oder gemeinsam mit dem Anbieter stellen. Viele Hausnotruf-Anbieter begleiten den gesamten Prozess und übernehmen die Kommunikation mit der Pflegekasse.

Weitere Ratgeber entdecken mit IMPORA Hausnotruf

Wer sich weiter über Hausnotrufsysteme, Kostenübernahme durch die Pflegekasse und sinnvolle Sicherheitslösungen für Senioren informieren möchte, findet im IMPORA Hausnotruf Ratgeber zahlreiche weiterführende Artikel.

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