Warum ein Hausnotruf auch bei Pflegegrad 1 sinnvoll ist
Ein Hausnotrufsystem kann Leben retten – besonders für alleinlebende oder sturzgefährdete Menschen. Auch wenn bei Pflegegrad 1 meist nur ein geringer Unterstützungsbedarf besteht, ist der Wunsch nach mehr Sicherheit im Alltag oft groß. Der Hausnotruf bietet hier eine effektive Lösung. Doch welche Kosten entstehen, und welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Diese Fragen klären wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis: Hausnotruf-Kosten bei Pflegegrad 1
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 ist der niedrigste von fünf Pflegegraden und wird Menschen mit „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ zuerkannt. Es besteht ein Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich, der für anerkannte Unterstützungsangebote verwendet werden kann – darunter fällt auch der Hausnotruf.
Welche Kosten entstehen bei einem Hausnotrufsystem?
Die monatlichen Kosten für ein Basis-Hausnotrufsystem liegen in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Enthalten sind meist:
- Bereitstellung einer Basisstation mit Notfallknopf
- Anschluss an eine professionelle, aufgeschaltete Leitstelle
- Wartung und technischer Support
Die tatsächlichen Kosten können je nach Anbieter leicht variieren. Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder mobile Sender verursachen zusätzliche Gebühren.
Was übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1?
Grundsätzlich können auch Personen mit Pflegegrad 1 ein Hausnotrufsystem über die Pflegekasse abrechnen – allerdings nicht automatisch. Entscheidend ist die Nutzung des Entlastungsbetrags.
- Die Kostenübernahme erfolgt nicht über das Pflegegeld, sondern über die zweckgebundene Entlastungsleistung (§ 45b SGB XI).
- Voraussetzung ist, dass der Anbieter über eine Zulassung gemäß § 78 SGB XI verfügt.
IMPORA Hausnotruf ist ein anerkannter Anbieter. Die Kosten für die Basisversion werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie im Artikel Was zahlt die Pflegekasse beim Hausnotruf?
Wie kann der Hausnotruf beantragt werden?
Der Antrag kann direkt bei der Pflegekasse gestellt werden oder – was deutlich einfacher ist – durch den Anbieter übernommen werden. IMPORA Hausnotruf bietet diesen Service vollständig an:
- Ausfüllen des Antragsformulars
- Einreichung bei der Pflegekasse
- Direkte Kommunikation mit der Pflegekasse bei Rückfragen
Wichtig ist, dass der Pflegegrad bereits bewilligt ist, bevor der Antrag gestellt wird.
Details zur Antragstellung erläutern wir im Beitrag Hausnotruf mit Pflegegrad beantragen – So geht’s
Welche Anbieter übernehmen die Abwicklung?
Nicht alle Anbieter kümmern sich um die komplette Antragsabwicklung. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Punkte:
- Anerkennung durch die Pflegekassen
- Vorkonfigurierte Lieferung
- Keine Einrichtungsgebühren
- Monatlich kündbare Verträge
IMPORA Hausnotruf bietet ein sofort einsatzbereites System mit SIM-Karte und übernimmt die gesamte Beantragung bei der Pflegekasse.
Zusatzfunktionen: Was kostet extra?
Zusatzfunktionen wie z.B. Sturzerkennung oder weitere Sprechstellen sind in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag finanzierbar. Diese müssen privat getragen werden oder über ergänzende Leistungen wie z. B. durch einen Pflegedienst organisiert werden.
Informieren Sie sich vorab, welche Zusatzfunktionen wirklich notwendig sind – so vermeiden Sie unnötige Kosten.
Erweiterte Produktoptionen für drinnen und draußen

Für den Innenbereich bietet IMPORA praktische Zusatzprodukte an: die Notfall-Halskette, die besonders komfortabel getragen werden kann, sowie zwei Varianten der Zusatz-Sprechstelle – mit Standfuß oder mit Ziehkordel, ideal zur Installation in häufig genutzten Räumen wie Bad oder Schlafzimmer. Für mehr Mobilität im Außenbereich gibt es das NotrufMobil. Dieses mobile Notrufsystem eignet sich perfekt für unterwegs und bietet auch außerhalb der Wohnung eine direkte Verbindung zur Leitstelle – inklusive GPS-Ortung und SIM-Karte. Diese Optionen erhöhen die Sicherheit und Flexibilität im Alltag erheblich.
Fazit: Hausnotruf auch bei geringem Pflegebedarf sinnvoll nutzen
Ein Hausnotrufsystem bietet auch bei Pflegegrad 1 mehr Sicherheit im Alltag. Dank des Entlastungsbetrags können die Basiskosten in vielen Fällen vollständig übernommen werden – insbesondere, wenn Sie einen Anbieter wie IMPORA Hausnotruf wählen, der sich um die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse kümmert. Für zusätzliche Leistungen sollte eine individuelle Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen.
So bleibt das System erschwinglich – und kann im Ernstfall entscheidend sein.
FAQ: Hausnotruf-Kosten bei Pflegegrad 1
Wer hat Anspruch auf ein Hausnotrufsystem bei Pflegegrad 1?
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1, die in häuslicher Umgebung leben, können den Entlastungsbetrag für ein Hausnotrufsystem nutzen.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann er verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 Euro (§ 45b SGB XI) und kann u. a. für einen anerkannten Hausnotrufdienst eingesetzt werden.
Wird der Hausnotruf bei Pflegegrad 1 komplett übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Basiskosten, sofern ein anerkannter Anbieter gewählt und der Entlastungsbetrag genutzt wird.
Welche Leistungen sind in der Basisversion eines Hausnotrufs enthalten?
Basisstation, Notfallknopf, 24/7-Anbindung an eine professionelle Leitstelle sowie Wartung und technischer Support.
Welche Zusatzkosten können beim Hausnotruf entstehen?
Zusätzliche Funktionen wie Sturzerkennung, Außensender oder mobile Geräte müssen meist privat bezahlt werden.
Muss ich die Kosten vorstrecken und später einreichen?
Nein, bei anerkannten Anbietern wie IMPORA erfolgt die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wie stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme für den Hausnotruf?
Der Antrag kann durch den Anbieter oder durch Angehörige bei der Pflegekasse eingereicht werden – IMPORA übernimmt dies komplett.
Kann ich den Hausnotruf auch ohne Pflegegrad nutzen?
Ja, aber die Kosten müssen dann privat getragen werden oder über andere Fördermittel finanziert werden.
Wie schnell ist ein Hausnotrufsystem einsatzbereit?
Bei IMPORA sofort nach Lieferung – dank vorkonfiguriertem Gerät mit integrierter SIM-Karte.
Was passiert bei einem Notruf?
Die aufgeschaltete Leitstelle nimmt den Notruf entgegen, bewertet die Lage und alarmiert bei Bedarf Angehörige oder Rettungsdienste.
Kann ich das System jederzeit kündigen?
Ja, bei IMPORA sind die Verträge monatlich kündbar.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag bereits für andere Leistungen genutzt wurde?
In diesem Fall müssten die Hausnotrufkosten selbst getragen oder priorisiert werden.
Ist ein Hausnotrufsystem auch im Alter ohne Pflegegrad sinnvoll?
Ja, besonders für alleinlebende oder sturzgefährdete Menschen bietet es Sicherheit – auch als Selbstzahler.
Wie erkenne ich einen von der Pflegekasse anerkannten Anbieter?
Der Anbieter muss nach § 78 SGB XI zugelassen sein – wie z. B. IMPORA Hausnotruf.

