Hausnotruf Zuzahlung: Wann fällt sie an und wie hoch ist sie wirklich?

Feb. 24, 2026

Die Zuzahlung beim Hausnotruf entsteht, wenn der monatliche Gerätepreis von 30,35 € nicht vollständig durch den Zuschuss der Pflegekasse abgedeckt wird. Ob und wie viel selbst gezahlt werden muss, hängt vom Pflegegrad, den Voraussetzungen und eventuell gebuchten Zusatzleistungen ab.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Hausnotruf kostet regulär 30,35 € pro Monat
  • Die Pflegekasse beteiligt sich bei erfüllten Voraussetzungen
  • Die Zuzahlung ist der verbleibende Eigenanteil
  • Zusatzleistungen können die Zuzahlung erhöhen
  • Ohne Pflegegrad tragen Nutzer die Kosten selbst

Was bedeutet „Zuzahlung“ beim Hausnotruf genau?

Die Zuzahlung beim Hausnotruf bezeichnet den Eigenanteil, den Nutzer selbst zahlen müssen, wenn die Kosten des Basis-Hausnotrufsystems nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.

Bei IMPORA Hausnotruf umfasst dieses Basissystem eine Basisstation inklusive SIM-Karte sowie ein Notfallarmband und kostet 30,35 € pro Monat.

Übernimmt die Pflegekasse diesen Betrag nicht vollständig, entsteht die Differenz als monatliche Zuzahlung. Die genaue Höhe hängt vom Pflegegrad, den individuellen Voraussetzungen und eventuell genutzten Zusatzleistungen ab.

Zuzahlung beim Hausnotruf – klar erklärt
1. Basissystem: Basisstation inkl. SIM + Notfallarmband
2. Monatlicher Preis: 30,35 €
3. Pflegekasse beteiligt sich bei anerkanntem Anspruch
4. Zuzahlung = verbleibender Eigenanteil
5. Zusatzleistungen können die Zuzahlung erhöhen

Wann fällt beim Hausnotruf eine Zuzahlung an – und wann nicht?

Eine Zuzahlung beim Hausnotruf fällt nicht automatisch an. Entscheidend ist, ob die Pflegekasse die Nutzung als notwendige Leistung anerkennt. Ist dies der Fall, kann der Zuschuss die Kosten vollständig oder teilweise abdecken.

Eine Zuzahlung entsteht typischerweise dann, wenn kein anerkannter Anspruch vorliegt oder wenn Leistungen genutzt werden, die über die Grundversorgung hinausgehen. Auch formale Gründe – etwa ein fehlender Antrag – können dazu führen, dass Kosten selbst getragen werden müssen.

Überblick

Typische Situationen im Vergleich

Zuzahlung eher wahrscheinlich, wenn:

  • kein Pflegegrad vorliegt
  • die Voraussetzungen der Pflegekasse nicht erfüllt sind
  • zusätzliche Funktionen oder Erweiterungen genutzt werden

Zuzahlung oft nicht erforderlich, wenn:

  • ein Pflegegrad anerkannt ist
  • ein entsprechender Antrag gestellt wurde
  • ausschließlich die Grundversorgung genutzt wird

Welche Leistungen führen beim Hausnotruf zu einer Zuzahlung?

Mobiles Notrufgerät mit Sturzerkennung als Zusatzleistung

Eine Zuzahlung entsteht beim Hausnotruf in der Regel dann, wenn zusätzliche Leistungen genutzt werden, die über die von der Pflegekasse anerkannte Grundversorgung hinausgehen. Diese Erweiterungen dienen oft dem höheren Komfort oder einer erweiterten Sicherheit, werden jedoch nicht immer vollständig bezuschusst.

Dazu zählen insbesondere mobile oder technische Zusatzfunktionen sowie weitere Bedienelemente im Haushalt. Ob und in welchem Umfang diese Leistungen zu einer Zuzahlung führen, hängt vom jeweiligen Pflegekassenbescheid ab.

Typische Zusatzleistungen mit möglicher Zuzahlung

  • Zusatz-Sprechstellen (z. B. mit Standfuß oder Ziehkordel)
  • Sturzerkennung über spezielle Notfall-Halsketten
  • Mobiler Hausnotruf für unterwegs
  • Erweiterte Serviceoptionen, sofern angeboten

Zusatzleistung heißt nicht automatisch Pflegekassenleistung
Auch bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse in der Regel nur die Grundversorgung. Zusatzleistungen können daher ganz oder teilweise als monatliche Zuzahlung anfallen.

Hausnotruf Zuzahlung ohne Pflegegrad – was gilt?

Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse. In diesem Fall tragen Nutzer die Kosten für den Hausnotruf vollständig selbst. Eine Zuzahlung im klassischen Sinn entsteht hier nicht, da kein Zuschuss angerechnet wird.

Viele Menschen entscheiden sich dennoch bewusst für einen Hausnotruf ohne Pflegegrad, etwa zur eigenen Sicherheit oder zur Entlastung von Angehörigen. Besonders bei alleinlebenden Personen kann der Hausnotruf auch ohne Pflegekassenbeteiligung sinnvoll sein.

Ohne Pflegegrad = Selbstzahler
1.
Kein Pflegekassenzuschuss möglich
2. Kosten werden privat getragen
3. Nutzung unabhängig von Pflegegrad erlaubt
4. Keine Antragspflicht bei der Pflegekasse

Hausnotruf Zuzahlung bei IMPORA – klar nach Pflegegrad unterschieden

Bei IMPORA unterscheiden sich Kosten und Zuzahlung klar danach, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht. Die folgende Übersicht entspricht genau der tatsächlichen Produkt- und Preisstruktur.

Hausnotruf bei IMPORA – mit Pflegegrad und für Selbstzahler

Ab Pflegegrad 1Für Selbstzahler
Die Basisstation inklusive SIM-Karte wird von der Pflegekasse übernommen.Die Basisstation inklusive SIM-Karte kostet 30,35 € pro Monat.
Das Notfallarmband ist zuzahlungsfrei enthalten.Das Notfallarmband ist kostenfrei enthalten.
Alternativ kann eine Notfall-Halskette mit Sturzerkennung für 9,90 € pro Monat gewählt werden.Alternativ kann eine Notfall-Halskette mit Sturzerkennung für 9,90 € pro Monat gewählt werden.
Zusatz-Sprechstellen (Standfuß oder Ziehkordel) kosten je 9,90 € pro Monat und führen zu einer Zuzahlung.Zusatz-Sprechstellen (Standfuß oder Ziehkordel) kosten je 9,90 € pro Monat.
Das NotrufMobil kostet 29,90 € pro Monat, zuzüglich 49 € einmalige Einrichtungskosten, und ist nicht Teil der Pflegekassenleistung.Das NotrufMobil kostet 29,90 € pro Monat, zuzüglich 49 € einmalige Einrichtungskosten.
Die Abrechnung erfolgt anteilig über die Pflegekasse, Zusatzleistungen werden privat gezahlt.Die Abrechnung erfolgt vollständig privat, unabhängig von der Pflegekasse.

Alle Preise verstehen sich als monatliche Mietkosten inkl. MwSt.

Warum Preisangaben zum Hausnotruf oft verwirren – und wie man sie richtig einordnet

Preisangaben zum Hausnotruf wirken für viele Menschen widersprüchlich, weil häufig Zuschüsse, Eigenanteile und Zusatzleistungen miteinander vermischt werden. In der Praxis wird nicht immer klar kommuniziert, ob es sich um den tatsächlichen Monatspreis, um einen möglichen Zuschuss oder um einen verbleibenden Eigenanteil handelt.

Hinzu kommt, dass Pflegekassen Leistungen individuell bewilligen. Dadurch können sich Kosten von Person zu Person unterscheiden, obwohl auf den ersten Blick dieselbe Leistung genutzt wird. Wer Preisangaben richtig einordnen möchte, sollte daher immer prüfen, welche Leistung konkret gemeint ist und für wen der Betrag gilt.

So erkennen Sie transparente Hausnotruf-Angebote
1. Klare Trennung zwischen Leistung und Zuschuss
2. Verständliche Darstellung möglicher Zuzahlungen
3. Keine pauschalen Preisversprechen
4. Offen ausgewiesene Zusatzleistungen

FAQs zur Hausnotruf Zuzahlung

Muss ich beim Hausnotruf immer eine Zuzahlung leisten?

Nein. Ab Pflegegrad 1 kann das Basissystem durch die Pflegekasse übernommen werden. Eine Zuzahlung entsteht nur, wenn der Zuschuss die Kosten nicht vollständig abdeckt oder wenn zusätzliche Leistungen genutzt werden.

Ist der Hausnotruf ab Pflegegrad 1 wirklich zuzahlungsfrei?

Das Basissystem kann ab Pflegegrad 1 ohne Zuzahlung sein, wenn die Pflegekasse die Voraussetzungen anerkennt. Zusatzleistungen wie Sturzerkennung oder mobile Geräte sind davon nicht automatisch eingeschlossen.

Wie hoch ist die Zuzahlung beim Hausnotruf konkret?

Die Zuzahlung ist nicht pauschal festgelegt. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen den monatlichen Kosten des Basissystems und dem individuellen Zuschuss der Pflegekasse sowie aus eventuell gewählten Zusatzleistungen.

Was zahle ich beim Hausnotruf ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad erfolgt keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Das Basissystem wird vollständig privat bezahlt. Eine Zuzahlung im klassischen Sinn gibt es hier nicht, da kein Zuschuss angerechnet wird.

Sind Zusatzgeräte wie Sturzerkennung oder Zusatz-Sprechstellen zuzahlungspflichtig?

Ja. Zusatzgeräte gehören in der Regel nicht zur Pflegekassen-Grundversorgung und werden daher privat bezahlt – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht.

Zahlt die Pflegekasse das NotrufMobil mit?

Nein. Mobile Notruflösungen sind nicht Bestandteil der Pflegekassenleistung. Sie werden vollständig privat abgerechnet, zusätzlich können einmalige Einrichtungskosten anfallen.

Kann sich die Zuzahlung später ändern?

Ja. Änderungen am Pflegegrad, am Pflegekassenbescheid oder an den genutzten Leistungen können dazu führen, dass sich die Zuzahlung erhöht, verringert oder ganz entfällt.

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