Wann hat man Anspruch auf einen Hausnotruf?

Aug. 5, 2025

Ein Anspruch auf einen Hausnotruf besteht in der Regel dann, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (mindestens Pflegegrad 1) vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person bei Notfällen helfen kann. Die Pflegekasse übernimmt bei entsprechender Voraussetzung die Kosten.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Bedingungen für die Kostenübernahme erfüllt sein müssen, wie der Antrag gestellt wird, welche Rolle Pflegegrade spielen und warum der IMPORA Hausnotruf eine passende Lösung darstellt.

Wichtige Erkenntniss

  • Hausnotrufsysteme gelten als technische Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI.
  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bei Pflegegrad und häuslicher Pflege.
  • Die betroffene Person muss allein leben oder keinen direkten Zugang zu Hilfe im Haushalt haben.
  • IMPORA Hausnotruf übernimmt alle Formalitäten und bietet ein sofort einsatzbereites System.

Gesetzliche Grundlage: Wann ist ein Hausnotruf erstattungsfähig?

Voraussetzungen für den Anspruch auf Hausnotruf gemäß §40 SGB XI: Pflegegrad, häusliche Pflege, Alleinleben

Laut Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn:

  • sie einen Pflegegrad (1–5) besitzen,
  • sie häuslich gepflegt werden (nicht stationär),
  • sie allein leben oder keine Hilfsperson zur Verfügung steht,
  • und die Nutzung des Hausnotrufsystems eine Pflegeerleichterung oder Sicherheit gewährleistet.

Anspruch nach Pflegegrad

Pflegegrad 1

Ein Anspruch besteht nicht automatisch, kann aber auf Antrag bei besonderer Gefährdung (z. B. Sturzgefahr) genehmigt werden. Eine ärztliche Begründung kann hilfreich sein.

Pflegegrad 2 bis 5

Ab Pflegegrad 2 wird der Hausnotruf standardmäßig genehmigt, wenn die übrigen Voraussetzungen (z. B. kein Mitbewohner, alleinlebend, gesundheitliche Risiken) vorliegen.

Je höher der Pflegegrad, desto eher wird ein Hausnotruf bewilligt – vor allem, wenn der Alltag durch Einschränkungen geprägt ist.

Wer gilt als alleinlebend im Sinne der Pflegekasse?

Die Pflegekasse betrachtet eine Person dann als alleinlebend, wenn sie keine andere im Haushalt lebende Person hat, die im Notfall Hilfe leisten könnte. Dabei spielt nicht nur die Wohnsituation eine Rolle, sondern auch die Verfügbarkeit und Eignung möglicher Mitbewohner:

  • Partner mit schwerer Erkrankung oder Behinderung = zählt nicht als helfend.
  • Kinder, die berufstätig sind und oft abwesend = gelten nicht automatisch als Hilfsperson.
  • Pflegekräfte oder ambulante Dienste = zählen nicht als Haushaltsangehörige.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Für die Antragstellung bei der Pflegekasse sind in der Regel folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Versichertennummer
  • Pflegegradbescheid
  • Begründung zur Notwendigkeit (wird vom Anbieter unterstützt)

Ein Anbieter wie IMPORA Hausnotruf übernimmt diesen gesamten Prozess auf Wunsch vollständig.

Schritt-für-Schritt: So läuft die Beantragung ab

  1. Anbieter auswählen (z. B. IMPORA Hausnotruf)
  2. Antrag gemeinsam ausfüllen (digital oder per Post)
  3. Einreichung bei der Pflegekasse
  4. Genehmigung durch die Pflegekasse (i. d. R. innerhalb von wenigen Werktagen)
  5. Gerät wird geliefert und ist sofort einsatzbereit

Warum IMPORA Hausnotruf besonders empfehlenswert ist

Vorteile für Anspruchsberechtigte

  • Kostenübernahme direkt durch die Pflegekasse
  • Keine Einrichtungsgebühren
  • Monatlich kündbar
  • SIM-Karten-basiertes System (keine Festnetzpflicht)
  • Aufschaltung auf 24/7-Leitstelle
  • Persönlicher Notfallplan

Unterstützung bei Antrag und Einrichtung

IMPORA Hausnotruf übernimmt:

  • Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Kommunikation mit der Versicherung
  • Lieferung und technische Einrichtung
  • Telefonischen Support und Beratung

IMPORA Hausnotruf bietet nicht nur Technik, sondern auch eine umfassende Begleitung – von der Antragstellung bis zur Nutzung im Alltag.

IMPORA Hausnotruf Produkte für maximale Sicherheit

Übersicht kassenfähiger IMPORA Hausnotrufprodukte: Basisstation, Notfallarmband, Notfall-Halskette und Zusatzsprechstellen
ProduktBeschreibungKassenfähig
BasisstationSIM-Karte integriert, sofort einsatzbereit
NotfallarmbandPer Knopfdruck Hilfe rufen, wasserdicht
Notfall-HalsketteAlternative zum Armband mit Sofortalarm
NotrufMobilMit GPS-Ortung und SturzerkennungOptional
Zusatzsprechstelle mit StandfußFür zusätzliche Räume, Sprachsteuerung möglich
Zusatzsprechstelle mit ZiehkordelFür Bad/WC, besonders leicht bedienbar

Fazit

Ein Anspruch auf ein Hausnotrufsystem besteht immer dann, wenn pflegebedürftige Menschen allein leben und im Notfall keine sofortige Hilfe durch Dritte zu erwarten ist. Besonders ab Pflegegrad 2 wird die Leistung durch die Pflegekasse in der Regel problemlos genehmigt. Anbieter wie IMPORA Hausnotruf machen die Nutzung zusätzlich komfortabel, da sie nicht nur moderne Technik, sondern auch umfassenden Service bieten – inklusive Antragstellung und Einrichtung.

FAQ

Wann bekomme ich einen Hausnotruf bezahlt?

Wenn Sie einen Pflegegrad (meist ab Stufe 2) haben und allein leben, übernimmt die Pflegekasse die Grundkosten.

Ist der Hausnotruf bei Pflegegrad 1 möglich?

Nur bei besonderer Gefährdungslage. Eine individuelle Prüfung durch die Kasse entscheidet.

Zählt mein Partner als Hilfsperson?

Nur, wenn er gesundheitlich dazu in der Lage ist. Sonst gilt man als alleinlebend.

Wie beantrage ich den Hausnotruf?

Ein Anbieter wie IMPORA Hausnotruf übernimmt den gesamten Prozess für Sie – schnell und unkompliziert.

Wer bezahlt das System?

Die Pflegekasse übernimmt 25,50 Euro monatlich für die Basisversion, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Geräte bekomme ich mit dem Grundpaket?

Meist Basisstation, Notfallarmband oder -kette, SIM-Karte und Anbindung zur Leitstelle.

Wie schnell erfolgt die Lieferung?

Nach Genehmigung durch die Pflegekasse meist innerhalb von 2–3 Werktagen.

Muss ich etwas selbst zahlen?

Nur, wenn Sie Zusatzfunktionen wie GPS oder Sturzerkennung wünschen – diese sind optional.

Kann ich jederzeit kündigen?

Ja, bei IMPORA Hausnotruf sind alle Verträge monatlich kündbar.

Ist das System auch für meine Eltern sinnvoll?

Ja – besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen oder wenn sie allein wohnen.