In Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel keine klassische Notfalluhr als Standardleistung. Meist ist für ältere oder pflegebedürftige Menschen stattdessen die Pflegekasse zuständig, die unter bestimmten Voraussetzungen ein Hausnotrufsystem mit tragbarem Notrufknopf/Armband bezuschusst oder übernimmt.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine klassische Notfalluhr wird von der Krankenkasse in Deutschland normalerweise nicht bezahlt; vielmehr ist eine Versorgung über die Pflegekasse üblich.
- Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für ein Hausnotrufsystem, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – z. B. Pflegegrad, allein lebend oder Risiko für Notfälle.
- Häufig übernimmt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss (z. B. bis ca. 30,35 € pro Monat für das Basissystem).
- Ohne Pflegegrad müssen Sie die Kosten für ein Notrufsystem in der Regel selbst tragen.
- Der Begriff „Notfalluhr“ wird oft im Alltag genutzt, aber die tatsächliche Leistung heißt Hausnotrufsystem im Hilfsmittel-Kontext.
IMPORA Hausnotruf – Die wirkliche Lösung statt Notfalluhr
Viele Menschen suchen nach einer „Notfalluhr“, meinen aber eigentlich ein Notrufsystem für den Alltag zuhause. In Deutschland gilt ein Hausnotrufsystem als anerkanntes technisches Pflegehilfsmittel, für das die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zahlt – z. B. ab Pflegegrad 1.
Dieses System besteht aus einer stationären Basisstation und einem tragbaren Notrufknopf (Armband oder Kette), der rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale verbunden ist.
Warum IMPORA Hausnotruf die richtige Alternative ist
- Förderfähig durch Pflegekasse bei Pflegegrad 1+ (Zuschuss → Hausnotrufsystem).
- Rund-um-die-Uhr-Notfallkontakt per Knopfdruck — auch wenn kein Telefon erreichbar ist.
- Notrufzentrale mit Hilfe-ketten-Optionen (Rettungsdienst, Angehörige etc.).
- Sicherheit ohne Smartphone / technische Vorkenntnisse.
IMPORA Hausnotruf – Preise & Leistungen
| Leistung | Preis |
| Basisstation inkl. SIM | 30,35 €/Monat |
| Notfallarmband | 0 € |
| Notfall-Halskette mit Sturzerkennung | 9,90 €/Monat |
| Zusatz-Sprechstelle (Standfuß / Ziehkordel) | 9,90 €/Monat je Stück |
| NotrufMobil (mobil unterwegs) | 29,90 €/Monat |
| Einrichtung NotrufMobil | 49 € einmalig |
Diese Preise gelten monatlich inkl. MwSt. und sind verbindlich, wenn Sie über IMPORA buchen.
So funktioniert die Kostenübernahme
- Sie beantragen den Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse (ab Pflegegrad 1).
- Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – oft ohne Vorleistung.
- Zusatzoptionen, wie Sturzerkennung oder mobiles Notrufgerät, können optional gewählt werden (Eigenanteil möglich).
Wichtig: In dieser Thematik zahlt in der Praxis nicht die Krankenkasse die „Notfalluhr“ – sondern die Pflegekasse die Förderung für Hausnotrufsysteme, wenn die Ansprüche erfüllt sind.
1. Hausnotrufsystem konfigurieren
Kostenlos & unverbindlich → https://impora-hausnotruf.de/hausnotrufsystem-konfigurieren/
2. Produktauswahl ansehen
Direkt zu den IMPORA Lösungen → https://impora-hausnotruf.de/produkte/
3. Beratung & Hilfe beim Antrag
Persönliche Unterstützung bei Pflegekasse & Antrag → gleichen Konfigurator nutzen.
Krankenkasse vs. Pflegekasse (wer zahlt was?)
| Thema | Krankenkasse (GKV) | Pflegekasse |
| Zuständigkeit | Medizinische Versorgung (Arzt, Medikamente, Therapien) | Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) |
| Bezahlt eine Notfalluhr? | In der Regel nein | Notfalluhren/Smartwatches meist nicht direkt |
| Was wird stattdessen übernommen? | – | Hausnotrufsystem (Basistarif) unter Voraussetzungen |
| Voraussetzung | Krankheit/medizinische Indikation | Pflegegrad + Bedarf (z. B. allein/Notfallrisiko) |
| Typische geförderte Lösung | – | Notrufknopf/Armband + Basisstation + Notrufzentrale |
| Ziel | Behandlung / Heilung | Sicherheit & Unterstützung im Pflegealltag |
| Wichtig | Krankenkasse ≠ Pflegekasse | Anbieter sollte Vertragspartner sein |
Was wird wirklich bezahlt – Notfalluhr, Smartwatch oder Hausnotrufsystem?
Viele Suchanfragen wie „Welche Notfalluhr bezahlt die Krankenkasse?“ entstehen, weil Begriffe im Alltag vermischt werden. In der Praxis gilt:
- Eine Notfalluhr / Smartwatch ist meist ein privates Produkt (Selbstzahler).
- Ein Hausnotrufsystem gilt als anerkannte Lösung im Pflegekontext und kann durch die Pflegekasse bezuschusst werden (bei Voraussetzungen).
Damit Sie sofort Klarheit haben, hier der direkte Vergleich:
Tabelle: Notfalluhr vs. Smartwatch vs. Hausnotruf (Kostenübernahme)
| Lösung | Was ist das? | Wird bezahlt? | Wer zahlt? | Für wen sinnvoll? |
| Notfalluhr (Senioren-Notrufuhr) | Uhr mit SOS-Taste, teils SIM/GPS | meistens nein | – | Selbstzahler, wenn mobil & technisch ok |
| Smartwatch (Apple/Android etc.) | Fitness-/Lifestyle-Uhr, teils Sturzerkennung | nein | – | Eher fitte Senioren, Ergänzung – kein Ersatz |
| Hausnotrufsystem (Basistarif) | Basisstation + Notrufknopf/Armband + Notrufzentrale | häufig ja (bei Anspruch) | Pflegekasse | Senioren mit Pflegegrad, Sturzrisiko, allein zuhause |
| Mobiles Notrufgerät (z. B. NotrufMobil) | Notrufsystem für unterwegs (SIM/GPS) | teilweise / meist Eigenanteil | Pflegekasse ggf. anteilig + Selbstzahler | Aktive Senioren, die auch draußen Schutz brauchen |
Wichtig: Kassen fördern meist nicht „die Uhr“, sondern das Notrufsystem (Hausnotruf) mit tragbarem Notrufknopf (Armband/Halskette), weil es als zuverlässige Standardlösung im Pflegealltag gilt.
Voraussetzungen – wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Hausnotruf statt Notfalluhr?
Damit die Pflegekasse ein Notrufsystem bezuschusst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Es geht dabei fast immer um ein Hausnotrufsystem (nicht um eine klassische Notfalluhr).
Typischerweise wird geprüft, ob eine Person:
- einen Pflegegrad hat,
- allein oder überwiegend allein ist,
- und im Notfall nicht zuverlässig selbst Hilfe rufen kann (z. B. Sturzrisiko).
Tabelle: Checkliste – Habe ich Anspruch auf Kostenübernahme?
| Voraussetzung | Was bedeutet das konkret? | Warum wichtig? |
| Pflegegrad vorhanden (meist ab 1) | Pflegegrad 1–5 liegt vor | Ohne Pflegegrad i. d. R. keine Pflegekassen-Förderung |
| Allein/überwiegend allein | Viele Stunden täglich ohne direkte Hilfe | Notrufsystem muss im Ernstfall notwendig sein |
| Notfallrisiko realistisch | z. B. Sturzrisiko, Schwindel, Herz-/Kreislaufprobleme | Begründet die medizinisch/pflegerische Notwendigkeit |
| Telefon nicht ausreichend | Handy/Telefon ist nicht immer erreichbar/nutzbar | Hausnotruf ist schneller & zuverlässiger |
| Hilfe-Kette möglich | Angehörige/Schlüsselperson oder Notrufzentrale | Damit Hilfe wirklich organisiert werden kann |
| Anbieter geeignet/Vertragspartner | Anbieter kann über Pflegekasse abrechnen | Wichtig für reibungslose Kostenübernahme |
So erhöhen Sie die Genehmigungschancen beim Antrag
Formulieren Sie die Begründung einfach und konkret, z. B.:
1. „Ich bin tagsüber häufig allein und habe Angst zu stürzen.“
2. „Ich erreiche mein Telefon im Notfall nicht zuverlässig.“
3. „Ich brauche schnelle Hilfe per Knopfdruck.“
Tipp: Viele Anbieter unterstützen beim Antrag, weil sie die Anforderungen der Pflegekassen kennen.
Wie hoch ist der Zuschuss – was zahlt die Pflegekasse wirklich?
Bezahlt wird in der Praxis meist nicht die Notfalluhr, sondern der Hausnotruf (Basistarif). Je nach Pflegekasse und Vertragspartner kann ein monatlicher Zuschuss gewährt werden.
Tabelle: Kostenübernahme – was wird bezahlt, was nicht?
| Kostenpunkt | Wird übernommen? | Hinweis |
| Hausnotruf Basistarif | häufig ja | Bei Pflegegrad + Voraussetzungen |
| Geräte-Grundausstattung (Basisstation + Notrufknopf) | meist enthalten | Bestandteil des Basissystems |
| Zusatzleistungen (z. B. Sturzerkennung, mobile Geräte) | teilweise / oft Eigenanteil | Häufig privat zuzahlen |
| Notfalluhr / Smartwatch | in der Regel nein | Meist kein Standard-Hilfsmittel |
| Ohne Pflegegrad | Nein | i. d. R. Selbstzahler |
Achtung: Viele Angebote wirken „kassenfinanziert“, enthalten aber Zusatzoptionen, die nicht automatisch übernommen werden (z. B. Sturzerkennung, mobiles Notrufgerät, Zusatz-Sprechstellen).
Darum ist es wichtig, Basistarif vs. Zusatzleistungen klar zu trennen.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Kostenübernahme über die Pflegekasse (mit IMPORA Hausnotruf)

Wenn Sie nach der Frage „Welche Notfalluhr bezahlt die Krankenkasse?“ eigentlich eine Förderung für ein sicheres Notrufsystem wollen, dann ist der richtige Weg meist: Hausnotruf über die Pflegekasse beantragen – mit einem Anbieter, der beim Antrag unterstützt, z. B. IMPORA Hausnotruf.
Schritt-für-Schritt Anleitung
1) Pflegegrad prüfen (oder beantragen)
Ein Pflegegrad (meist ab 1) ist in der Regel erforderlich, damit die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem übernimmt. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, lohnt sich ein Antrag zuerst.
2) IMPORA Hausnotruf als Anbieter auswählen
Achten Sie darauf, dass der Anbieter wie IMPORA Hausnotruf:
- Erfahrung mit Pflegekassen-Abrechnung hat,
- Hilfestellung beim Antrag bietet,
- und als Vertragspartner Abrechnung unterstützt.
Das ist entscheidend für eine schnelle & reibungslose Kostenübernahme.
3) Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag kann meist formlos gestellt werden – oft unterstützt IMPORA Hausnotruf Sie direkt mit passenden Formulierungen oder Formular-Unterlagen.
4) Genehmigung abwarten
Wenn Voraussetzungen erfüllt sind (Pflegegrad, Bedarf, Risiko), wird der Zuschuss bewilligt bzw. der Basistarif übernommen.
5) Installation & Notrufkette einrichten
Nach Genehmigung bringt IMPORA Hausnotruf das System:
- Basisstation + SIM,
- tragbarer Notrufknopf (Armband/Kette),
- Notrufkontakte/Notrufzentrale.
Was Sie vor dem Antrag bereithalten sollten
| Vorbereitung | Warum wichtig? |
| Pflegegrad-Nachweis | Grundvoraussetzung für Pflegekassen-Leistung |
| Persönliche Begründung | z. B. Sturzrisiko, allein lebend |
| Notfallkontakte | Angehörige/Schlüsselpersonen oder Notrufzentrale |
| IMPORA-Anbieterauswahl | Unterstützung bei Antrag & Pflegekassen-Abrechnung |
Bei vielen Anbietern müssen Sie selbst wissen, wie ein Antrag funktioniert. IMPORA Hausnotruf geht einen Schritt weiter: Sie bekommen aktive Unterstützung beim Antrag, damit Sie die Leistung schnell und korrekt erhalten können.
FAQs – Welche Notfalluhr bezahlt die Krankenkasse?
Welche Notfalluhr bezahlt die Krankenkasse?
In der Regel bezahlt die gesetzliche Krankenkasse keine klassische Notfalluhr (z. B. Smartwatch oder Senioren-Notrufuhr) als Standardleistung. Häufig ist stattdessen die Pflegekasse zuständig und bezuschusst ein Hausnotrufsystem mit tragbarem Notrufknopf, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
Bezahlt die Pflegekasse eine Notfalluhr oder nur den Hausnotruf?
Meist übernimmt die Pflegekasse nicht die Notfalluhr selbst, sondern den Hausnotruf (Basistarif). Dazu gehört typischerweise eine Basisstation und ein Notrufknopf als Armband oder Kette. Zusätze wie Sturzerkennung oder mobile Geräte können Eigenanteile verursachen.
Braucht man einen Pflegegrad, damit ein Notrufsystem bezahlt wird?
Ja, in den meisten Fällen ist ein Pflegegrad (oft ab Pflegegrad 1) die Voraussetzung, damit die Pflegekasse die Kosten für ein Hausnotrufsystem bezuschusst. Ohne Pflegegrad ist es in der Regel eine Selbstzahler-Leistung.
Wird ein Hausnotruf auch ohne Pflegegrad übernommen?
Normalerweise nicht. Ohne Pflegegrad gibt es in der Regel keine Pflegekassen-Förderung. Wer trotzdem Sicherheit möchte, kann ein Hausnotrufsystem privat mieten oder kaufen. Das ist oft sinnvoll, wenn Angehörige mehr Sicherheit wünschen.
Was ist besser: Notfalluhr oder Hausnotrufsystem?
Für viele Senioren ist ein Hausnotrufsystem besser, weil es zuverlässig, leicht bedienbar und häufig förderfähig ist. Eine Notfalluhr kann sinnvoll sein, wenn die Person viel unterwegs ist – sie ersetzt aber oft keine professionelle Notrufkette oder Notrufzentrale.
Bezahlt die AOK/TK eine Notfalluhr?
Eine Notfalluhr wird üblicherweise nicht direkt bezahlt. Häufig fördern Kassen stattdessen einen Hausnotruf über die Pflegekasse, wenn Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist nicht die Uhr, sondern ob ein pflegebezogener Bedarf vorliegt und ein geeignetes System genutzt wird.
Welche Alternative gibt es zur Notfalluhr für Senioren?
Die beste Alternative ist meist ein Hausnotrufsystem mit Notrufknopf (Armband/Halskette). Für aktive Senioren kann zusätzlich ein mobiles System wie ein NotrufMobil sinnvoll sein, damit auch außerhalb der Wohnung ein Notruf ausgelöst werden kann.
Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Hausnotruf?
Das hängt vom Tarif ab. Der Basistarif kann durch die Pflegekasse bezuschusst werden, während Zusatzoptionen (z. B. Sturzerkennung, mobile Geräte, Zusatz-Sprechstellen) häufig privat zuzahlen sind. Wichtig ist die klare Trennung zwischen Basisversorgung und Extras.

