Welchen Hausnotruf zahlt die Krankenkasse?

Dez. 3, 2025

Die Krankenkasse zahlt den Hausnotruf in der Regel, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, die betroffene Person in ihrer eigenen Wohnung lebt und der Hausnotruf zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung erforderlich ist. Übernommen wird dabei die Basisversion inklusive Knopf/Armband und 24-Stunden-Leitstelle, nicht jedoch Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder mobile Lösungen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Basisversion eines Hausnotrufs bei Pflegegrad und häuslicher Pflege.
  • Die Kostenübernahme erfolgt über die Pflegekasse, nicht die Krankenkasse im engeren Sinne.
  • Bezahlt wird Basisstation mit Knopf/Armband und Leitstellenanschluss.
  • Zusatzoptionen (Sturzerkennung, GPS) müssen meist privat gezahlt werden.
  • Eine Antragstellung bei der Pflegekasse ist erforderlich, oft übernimmt der Anbieter diese Aufgabe.

Warum ist die Kostenübernahme beim Hausnotruf für viele wichtig?

Ein Hausnotrufsystem bietet Sicherheit im Alltag und ermöglicht es, bei einem Sturz oder Notfall schnell Hilfe zu erhalten, auch wenn man alleine lebt. Gleichzeitig entstehen regelmäßige Kosten, weshalb viele prüfen, ob und wann die Pflegekasse die Kosten übernimmt, um sich finanziell zu entlasten und rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Wer zahlt den Hausnotruf: Krankenkasse oder Pflegekasse?

Wichtig zu wissen: Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen, die Teil der Krankenkasse ist. Voraussetzung ist:

  • Anerkannter Pflegegrad (1 oder höher).
  • Wohnung oder Haus als Lebensmittelpunkt (keine stationäre Pflegeeinrichtung).
  • Der Hausnotruf ist notwendig, um die häusliche Versorgung sicherzustellen und dem Pflegebedürftigen Sicherheit zu geben.

Beispiel: Eine Seniorin mit Pflegegrad 2, die alleine wohnt, kann den Hausnotruf von der Pflegekasse bezahlt bekommen, da der Hausnotruf ihre Sicherheit zu Hause erhöht.

Was genau wird von der Pflegekasse bezahlt?

Pflegekasse zahlt Basisversion mit Armband und Leitstelle, nicht aber Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder GPS.

Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten für die Basisversion des Hausnotrufs, diese umfasst:

  • Eine Basisstation mit Notrufknopf/Armband.
  • Den Anschluss an eine 24/7 besetzte, professionelle Leitstelle.
  • Wartung und technische Betreuung des Geräts.

Nicht übernommen werden in der Regel:

  • Sturzerkennung (automatische Alarmauslösung bei Stürzen).
  • Mobile Hausnotrufsysteme mit GPS-Ortung.
  • Zusatzsprechstellen in Bad oder Schlafzimmer.

Diese Funktionen können jedoch optional auf eigene Kosten hinzugebucht werden, um die Sicherheit zu erhöhen.

Wie beantragt man den Hausnotruf bei der Pflegekasse?

Ablauf der Beantragung eines Hausnotrufs bei der Pflegekasse in fünf Schritten von Beratung bis Inbetriebnahme.

Schritt-für-Schritt:

1. Beratung: Kontaktieren Sie einen Anbieter oder Ihre Pflegekasse zur Klärung der Voraussetzungen.
2. Antrag stellen: Das Antragsformular wird bei der Pflegekasse eingereicht. Viele Anbieter unterstützen oder übernehmen diesen Schritt.
3. Genehmigung: Die Pflegekasse prüft und genehmigt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Kostenübernahme.
4. Gerät erhalten: Nach Genehmigung wird das Gerät vom Anbieter geliefert.
5. Inbetriebnahme: Nach einer kurzen Einführung ist der Hausnotruf einsatzbereit.

Tipp: Viele Anbieter unterstützen kostenlos bei der Antragstellung, um Wartezeiten zu verkürzen und den Prozess zu erleichtern.

Wann lehnt die Pflegekasse die Kostenübernahme ab?

Die Pflegekasse kann die Kostenübernahme ablehnen, wenn:

  • Kein Pflegegrad vorliegt.
  • Die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung lebt.
  • Eine andere Person im Haushalt rund um die Uhr verfügbar ist und der Hausnotruf als nicht notwendig eingestuft wird.

In solchen Fällen kann der Hausnotruf jedoch privat als Selbstzahler genutzt werden, wobei Kosten von ca. 20–40 Euro monatlich entstehen.

Welche Anbieter sind geeignet, wenn die Pflegekasse zahlt?

Wenn die Pflegekasse den Hausnotruf zahlt, ist wichtig, einen Anbieter zu wählen, der:

  • Erfahrung mit der Abwicklung der Kostenübernahme hat.
  • Plug-and-Play-Technik mit einfacher Bedienung bietet.
  • Eine professionelle, rund um die Uhr besetzte Leitstelle betreibt.
  • Flexible, transparente Vertragsbedingungen bietet.

Zusatzfunktionen: Was wird nicht übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur für die Grundsicherung. Zusatzoptionen sind sinnvoll, aber nicht Teil der Kassenleistung:

  • Sturzerkennung: Automatische Auslösung eines Alarms bei einem Sturz.
  • Mobiler Hausnotruf mit GPS: Absicherung auch außerhalb der Wohnung.
  • Zusatzsprechstellen: Mehr Sicherheit in Bad oder Schlafzimmer.

Diese Funktionen können meist gegen Aufpreis hinzugebucht werden, um ein individuell angepasstes Sicherheitspaket zu schaffen.

Prüfen Sie, ob Sie Zusatzfunktionen wirklich benötigen, und lassen Sie sich von einem Anbieter beraten, bevor Sie kostenpflichtige Erweiterungen buchen.

IMPORA Hausnotruf: Eine Lösung, die den Prozess erleichtert

Nachdem wir geklärt haben, welchen Hausnotruf die Krankenkasse zahlt, suchen viele eine praktische Lösung für die Umsetzung. IMPORA Hausnotruf bietet:

  • Plug-and-Play-Systeme mit SIM-Karte, ohne Festnetz oder WLAN notwendig.
  • 24/7-Leitstelle für direkte Hilfe im Notfall.
  • Komplette Abwicklung der Antragstellung bei der Pflegekasse.
  • Keine Einrichtungsgebühren und monatlich kündbare Verträge.
  • Optional zubuchbare Sturzerkennung, mobile Lösungen und Zusatzsprechstellen. (optionale Leistung gegen Aufpreis)

IMPORA Hausnotruf sorgt dafür, dass Senioren und Angehörige sich nicht mit komplizierten Formularen auseinandersetzen müssen, sondern direkt Sicherheit genießen können.

Fazit: Welchen Hausnotruf zahlt die Krankenkasse?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Basisversion eines Hausnotrufsystems mit Knopf/Armband und Leitstelle, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt. Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder GPS sind auf Wunsch zubuchbar, jedoch nicht von der Kasse abgedeckt.

Um den Prozess zu vereinfachen, ist es sinnvoll, einen Anbieter wie IMPORA Hausnotruf zu wählen, der die Antragstellung übernimmt und eine sofort einsatzbereite Lösung bietet. So können Sie oder Ihre Angehörigen schnell und unkompliziert von mehr Sicherheit im Alltag profitieren.

IMPORA Hausnotruf bietet eine kostenfreie Beratung, übernimmt die Beantragung bei der Pflegekasse und stellt ein sofort nutzbares System bereit, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Sicherheit im Alltag.

Häufige Fragen (FAQs)

Welchen Hausnotruf zahlt die Krankenkasse?

Die Pflegekasse zahlt die Basisversion eines Hausnotrufs mit Knopf/Armband und 24/7-Leitstelle, wenn ein Pflegegrad vorliegt und häusliche Pflege stattfindet.

Muss ich den Hausnotruf selbst beantragen?

Ja, eine Antragstellung ist erforderlich, oft übernimmt der Anbieter wie IMPORA Hausnotruf diesen Schritt für Sie.

Werden Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung gezahlt?

Nein, Zusatzfunktionen sind meist privat zu zahlen.

Was kostet ein Hausnotruf ohne Kostenübernahme?

Als Selbstzahler fallen je nach Anbieter und Funktionen ca. 20–40 Euro pro Monat an.

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?

Meist dauert die Genehmigung wenige Tage bis wenige Wochen.

Kann ich den Hausnotruf auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja, jedoch müssen Sie dann die Kosten selbst tragen.

Ist der Hausnotruf jederzeit kündbar?

Bei vielen Anbietern sind monatlich kündbare Verträge ohne lange Bindung möglich.

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