Einen Notrufknopf (Hausnotruf) können Sie in der Regel ab Pflegegrad 1 über die Pflegekasse bezuschussen lassen. Entscheidend ist nicht nur der Pflegegrad, sondern auch der Bedarf – z. B. wenn die Person allein lebt, sturzgefährdet ist oder nicht jederzeit Hilfe im Haushalt verfügbar ist.
Wichtige Erkenntnisse
- Ein Notrufknopf wird meist ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezuschusst.
- Wichtig ist nicht nur der Pflegegrad, sondern der nachweisbare Bedarf (z. B. Alleinleben, Sturzrisiko).
- Ohne Pflegegrad ist ein Notrufknopf möglich – dann aber als Selbstzahler.
- Für die Kostenübernahme muss der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt sein.
- Der Antrag läuft über die Pflegekasse, häufig mit Anbieterformular.
Inhaltsverzeichnis
Ab welchem Pflegegrad bekommt man einen Notrufknopf?

Einen Notrufknopf bzw. Hausnotruf können Betroffene in Deutschland in der Regel ab Pflegegrad 1 über die Pflegekasse bezuschussen lassen. Das bedeutet: Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, kann ein Antrag gestellt werden – entscheidend ist aber der tatsächliche Bedarf.
In der Praxis genehmigen Pflegekassen die Kostenübernahme besonders häufig, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- die pflegebedürftige Person lebt allein oder ist regelmäßig längere Zeit ohne Betreuung.
- es besteht ein erhöhtes Sturzrisiko oder Unsicherheit beim Gehen/Stehen.
- gesundheitliche Risiken machen schnelle Hilfe notwendig (z. B. Schwindel, Kreislaufprobleme).
- Angehörige möchten sicherstellen, dass im Notfall sofort Hilfe gerufen werden kann.
Wichtig: Der Begriff „Notrufknopf“ wird oft als einzelnes Gerät verstanden – bei der Pflegekasse geht es meist um ein komplettes Hausnotrufsystem (Basisstation + Sender), das als technisches Pflegehilfsmittel gilt.
Was ist ein Notrufknopf / Hausnotruf überhaupt?
Ein Notrufknopf ist ein einfaches, aber extrem wirkungsvolles Sicherheitssystem: Mit nur einem Knopfdruck kann eine Person im Notfall Hilfe rufen – z. B. nach einem Sturz, bei Schwindel oder bei plötzlichen Schmerzen.
In der Praxis meint „Notrufknopf“ meistens ein komplettes Hausnotrufsystem, bestehend aus:
- einer Basisstation (mit Lautsprecher & Mikrofon)
- einem Notrufsender (z. B. Notfallarmband oder Halskette)
- einer Verbindung zur Notrufzentrale bzw. zu hinterlegten Kontaktpersonen
Wie funktioniert das System im Alltag?
Im Notfall wird der Knopf gedrückt – dann stellt die Basisstation (oder bei mobilen Lösungen das Gerät selbst) eine Verbindung her. Je nach System kann:
- eine Notrufzentrale reagieren,
- Angehörige kontaktiert werden,
- oder bei Bedarf sofort Rettungsdienst/Notarzt informiert werden.
Notrufknopf vs. Hausnotruf: Wo ist der Unterschied?
Viele Nutzer sagen „Notrufknopf“, meinen aber „Hausnotruf“. Der Unterschied ist wichtig, weil die Pflegekasse meist nicht nur den Knopf, sondern den Hausnotruf als Gesamtleistung bezuschusst.
Kurz gesagt:
Notrufknopf = Bedienungselement
Hausnotruf = komplettes System inkl. Verbindung und Hilfeorganisation
Pflegegrad & Notrufknopf: Welche Regel gilt bei der Pflegekasse?
Wenn Menschen nach „Welcher Pflegegrad für Notrufknopf?“ suchen, geht es fast immer um eine zentrale Frage: Ab wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf?
Grundsätzlich gilt: Ein Hausnotruf (Notrufknopf) kann ab Pflegegrad 1 bezuschusst werden. Aber: Die Pflegekasse zahlt nicht automatisch nur wegen des Pflegegrads – es muss ein nachvollziehbarer Bedarf bestehen.
Damit Sie es besser einordnen können, schauen wir uns die Pflegegrade einzeln an:
Pflegegrad 1 – besteht schon Anspruch?
Ja. Pflegegrad 1 reicht grundsätzlich aus, um einen Hausnotruf über die Pflegekasse zu beantragen. In der Praxis sind Pflegekassen bei Pflegegrad 1 besonders dann offen, wenn:
- die Person allein lebt
- eine Sturzgefahr besteht
- Angehörige nicht täglich verfügbar sind
- Unsicherheit im Alltag vorliegt (z. B. Angst vor Notfällen)
Viele Betroffene mit Pflegegrad 1 nutzen den Hausnotruf als präventive Sicherheitslösung, damit sie möglichst lange selbstständig zu Hause bleiben können.
Pflegegrad 2–5 – was ist anders?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist die Genehmigung oft noch einfacher zu begründen, weil:
- der Unterstützungsbedarf bereits deutlich höher ist
- Mobilität & Stabilität häufiger eingeschränkt sind
- Notfälle wahrscheinlicher auftreten (z. B. Stürze, Kreislaufprobleme)
In vielen Fällen ist der Hausnotruf dann ein logischer Bestandteil der Versorgung, um:
- schnelle Hilfe zu sichern
- Angehörige zu entlasten
- unnötige Risiken im Alltag zu reduzieren
Notrufknopf ohne Pflegegrad – geht das auch?
Ja, ein Notrufknopf ist auch ohne Pflegegrad möglich – allerdings gilt dann:
Keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Das System wird privat bestellt und bezahlt (Selbstzahler).
Das kann sinnvoll sein, wenn z. B.:
- noch kein Pflegegrad beantragt wurde
- eine Person zwar fit wirkt, aber unsicher ist (z. B. nach Krankenhausaufenthalt)
- Angehörige frühzeitig eine Sicherheitslösung möchten
Voraussetzungen: Wann übernimmt die Pflegekasse den Notrufknopf wirklich?
Auch wenn der Hausnotruf häufig schon ab Pflegegrad 1 möglich ist, gilt in der Praxis: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur, wenn ein konkreter Bedarf nachvollziehbar ist. Das heißt: Der Pflegegrad ist die Grundlage – aber die Kostenübernahme hängt stark davon ab, ob der Notrufknopf im Alltag tatsächlich notwendig ist.
Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick
In vielen Fällen wird ein Hausnotruf bezuschusst, wenn:
- Die Person lebt in der eigenen Wohnung / im häuslichen Umfeld
Der Zuschuss ist primär für Menschen gedacht, die zu Hause leben (nicht dauerhaft stationär im Pflegeheim). - Die Person ist häufig allein oder nicht jederzeit betreut
Besonders relevant ist das, wenn Angehörige nicht täglich vor Ort sind oder Betreuung nicht dauerhaft gewährleistet ist. - Es besteht ein erhöhtes Risiko oder eine reale Notfallgefahr
Typische Beispiele:- Sturzrisiko / Gangunsicherheit
- Schwindel, Kreislaufprobleme
- eingeschränkte Mobilität
- gesundheitliche Risiken, bei denen schnelle Hilfe wichtig ist
- Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel und wird über einen passenden Anbieter bezogen. Pflegekassen übernehmen nur Leistungen, die in die Versorgung passen – deshalb ist es wichtig, dass das System als technische Hilfe anerkannt ist.
Hinweis: Pflegegrad allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass der Hausnotruf im Alltag wirklich nötig ist – z. B. weil jemand allein lebt, sturzgefährdet ist oder im Notfall nicht schnell genug Hilfe bekommen würde.
Tipp: So erhöhen Sie die Chance auf Genehmigung
Wenn Sie den Antrag stellen, ist es sinnvoll, den Bedarf kurz und klar zu begründen, z. B.:
- „Die pflegebedürftige Person lebt allein und kann im Notfall nicht selbst Hilfe holen.“
- „Es besteht Sturzgefahr – der Notrufknopf sorgt für schnelle Hilfe.“
- „Angehörige wohnen nicht in der Nähe und sind nicht jederzeit erreichbar.“
Diese Formulierungen sind einfach, aber sehr wirkungsvoll – weil sie die Entscheidung der Pflegekasse erleichtern.
Wie hoch ist die Kostenübernahme für einen Hausnotruf?
Die wichtigste Frage nach dem Pflegegrad lautet meistens direkt danach: Wie viel zahlt die Pflegekasse – und was muss man selbst bezahlen?
Grundsätzlich ist es so: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Pflegekasse den Hausnotruf bezuschussen. Je nach Situation kann dadurch ein Teil der monatlichen Kosten abgedeckt werden – manchmal sogar vollständig.
Was übernimmt die Pflegekasse typischerweise?
Bei einem klassischen Hausnotruf (Basisstation + Notrufsender) übernimmt die Pflegekasse in der Regel:
- einen monatlichen Zuschuss zur Nutzung des Systems
- die Leistung wird als technisches Pflegehilfsmittel eingeordnet
Wichtig: Die genaue Höhe hängt von Pflegekasse, Anbieter und Versorgung ab.
Was wird oft nicht vollständig übernommen?
In der Praxis gibt es Bereiche, bei denen häufiger Eigenanteile entstehen – zum Beispiel:
- Zusatzgeräte (z. B. zusätzliche Sprechstellen in weiteren Räumen)
- mobile Lösungen (für unterwegs)
- Spezialfunktionen wie Sturzerkennung (je nach Kasse/Vertrag)
Beispiel mit IMPORA Hausnotruf (realistische Orientierung)
Bei IMPORA Hausnotruf ist die Preisstruktur transparent und modular aufgebaut:
- Basisstation inkl. SIM: 30,35 € / Monat
- Notfallarmband: 0 €
- Notfall-Halskette mit Sturzerkennung: 9,90 € / Monat
- Zusatz-Sprechstelle mit Standfuß oder Zusatz-Sprechstelle mit Ziehkordel: 9,90 € / Monat je Stück
- NotrufMobil: 29,90 € / Monat + 49 € einmalige Einrichtungskosten
Je nach Pflegegrad und Begründung kann die Pflegekasse den Hausnotruf bezuschussen – Selbstzahler können IMPORA Systeme aber auch unabhängig von der Pflegekasse privat bestellen.
Mini-Fazit zur Kostenfrage
- Mit Pflegegrad (ab PG 1): Zuschuss möglich, häufig deutlich günstiger
- Ohne Pflegegrad: keine Pflegekassenleistung → privat zahlen
- Zusatzoptionen wie Sturzerkennung oder mobile Notrufgeräte sind oft individuell zu betrachten
Antrag stellen: So beantragen Sie den Notrufknopf bei der Pflegekasse

Schritt-für-Schritt: Antrag für Notrufknopf / Hausnotruf
1) Bedarf klären: Überlegen Sie, warum der Notrufknopf nötig ist, z. B.:
- Alleinleben
- Sturzrisiko
- gesundheitliche Unsicherheiten
- Angehörige nicht in der Nähe
2) Anbieter auswählen (z. B. IMPORA Hausnotruf)
Wichtig: Wählen Sie einen Anbieter, dessen Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel geeignet ist und eine sichere Notrufabwicklung bietet.
Mit IMPORA Hausnotruf erhalten Sie z. B. eine moderne Lösung mit:
- Basisstation inkl. SIM (keine komplizierte Installation)
- Notfallarmband (0 €) für schnelle Hilfe per Knopfdruck
- optionaler Sturzerkennung (z. B. Notfall-Halskette)
- Erweiterung durch Zusatz-Sprechstellen oder NotrufMobil (für unterwegs)
So können Sie das System flexibel passend zum Bedarf konfigurieren – auch wenn sich der Pflegebedarf später verändert.
3) Antrag bei der Pflegekasse stellen: Der Antrag geht an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Viele Anbieter – auch IMPORA Hausnotruf – unterstützen mit Formularen/Vorlagen oder helfen bei der Zusammenstellung der Daten.
4) Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme.
5) Gerät erhalten & aktivieren: Nach Genehmigung wird das System bereitgestellt, eingerichtet und getestet.
Tabelle: Welcher Notrufknopf passt zu welchem Pflegegrad?
| Pflegegrad | Typische Situation | Empfohlene IMPORA Lösung | Warum sinnvoll? |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Erste Einschränkungen, Unsicherheit, alleinlebend | Basisstation inkl. SIM + Notfallarmband (0 €) | Schnelle Hilfe per Knopfdruck, ideal als präventive Sicherheit |
| Pflegegrad 2 | Mobilität eingeschränkt, höheres Sturzrisiko | Basisstation + Notfallarmband + Zusatz-Sprechstelle (9,90 €/Monat) | Mehr Reichweite im Haus, bessere Erreichbarkeit (z. B. Schlafzimmer/Bad) |
| Pflegegrad 3 | Regelmäßige Unterstützung nötig, Notfälle wahrscheinlicher | Basisstation + Notfallarmband + Zusatz-Sprechstelle + optional Sturzerkennung (9,90 €/Monat) | Mehr Sicherheit bei Stürzen, auch wenn der Knopf nicht gedrückt werden kann |
| Pflegegrad 4 | Hohe Pflegebedürftigkeit, hohes Risiko | Basisstation + Sturzerkennung + mehrere Zusatz-Sprechstellen | Maximale Sicherheit in mehreren Räumen, schnelle Hilfe auch ohne aktive Handlung |
| Pflegegrad 5 | Sehr hoher Unterstützungsbedarf, ständige Risiken | Basisstation + Sturzerkennung + mehrere Zusatz-Sprechstellen (je nach Wohnung) | Höchster Schutz für sehr vulnerable Personen |
| Pflegegrad 1–3 (aktiv) | Person geht noch raus (Spaziergang, Einkauf) | NotrufMobil (29,90 €/Monat) + 49 € Einrichtung | Notruf auch unterwegs, nicht nur zu Hause |
IMPORA Hausnotruf: passende Lösungen je nach Bedarf
Nicht jeder Notrufknopf passt zu jeder Lebenssituation. Entscheidend ist weniger der Pflegegrad allein – sondern wo die Risiken im Alltag liegen (z. B. Sturzgefahr, Alleinleben, Mobilität, Reichweite im Haus oder unterwegs).
Mit IMPORA Hausnotruf können Sie das System modular konfigurieren – also genau so, wie es im Alltag gebraucht wird.
1) Basisstation inkl. SIM – die Grundlage für zu Hause
Die Basisstation ist das Herzstück des klassischen Hausnotrufsystems. Sie ermöglicht im Notfall eine direkte Sprechverbindung und sorgt dafür, dass Hilfe schnell organisiert werden kann.
Vorteile:
- einfache Einrichtung
- zuverlässige Verbindung (inkl. SIM)
- ideal für Senioren, die überwiegend zu Hause sind
Preis: 30,35 € / Monat
2) Notfallarmband – schnelle Hilfe per Knopfdruck
Das Notfallarmband ist die klassische Lösung, wenn eine Person bei einem Notfall selbst noch reagieren kann.
Ideal bei:
- Pflegegrad 1–3
- Unsicherheit im Alltag
- Alleinleben
- Angst vor Notfällen
Preis: 0 €
3) Zusatz-Sprechstelle – mehr Sicherheit in mehreren Räumen
Viele Notfälle passieren nicht im Wohnzimmer, sondern z. B. im Bad, Flur oder Schlafzimmer. Genau hier ist eine Zusatz-Sprechstelle besonders hilfreich.
Sinnvoll wenn:
- Wohnung/Haus mehrere Räume oder Etagen hat
- der Weg zur Basisstation zu weit ist
- Angehörige mehr Abdeckung möchten
Preis: 9,90 € / Monat je Stück
4) Sturzerkennung – wenn der Knopf nicht gedrückt werden kann
Gerade bei höherem Pflegegrad oder starker Unsicherheit kann es passieren, dass Betroffene im Ernstfall nicht mehr aktiv drücken können.
Hier bietet eine Notfall-Halskette mit Sturzerkennung deutlich mehr Sicherheit.
Besonders geeignet bei:
- Pflegegrad 3–5
- hoher Sturzgefahr
- Schwindel, Kreislaufproblemen
- Alleinleben
Preis: 9,90 € / Monat
5) NotrufMobil – Notruf auch unterwegs
Ein klassischer Hausnotruf schützt nur in der Wohnung. Wenn eine Person noch einkaufen geht oder spazieren geht, ist eine mobile Lösung entscheidend.
Mit IMPORA NotrufMobil ist Notrufhilfe auch außerhalb des Hauses möglich.
Ideal für:
- aktive Senioren mit Pflegegrad 1–3
- Menschen, die viel allein unterwegs sind
- Angehörige, die maximale Sicherheit möchten
Preis: 29,90 € / Monat
Einrichtung: einmalig 49 €
Häufige Fragen
Welcher Pflegegrad ist nötig für einen Notrufknopf?
Für einen Notrufknopf bzw. Hausnotruf reicht in der Regel bereits Pflegegrad 1 aus. Entscheidend ist zusätzlich, ob ein Bedarf vorliegt – z. B. Alleinleben, Sturzrisiko oder fehlende Hilfe im Notfall.
Wird ein Notrufknopf bei Pflegegrad 1 bezahlt?
Ja, bei Pflegegrad 1 ist eine Kostenübernahme bzw. Bezuschussung durch die Pflegekasse möglich. Voraussetzung ist, dass der Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel notwendig ist – etwa bei Sturzgefahr oder Alleinleben.
Kann man einen Notrufknopf auch ohne Pflegegrad bekommen?
Ja, ein Notrufknopf ist auch ohne Pflegegrad möglich. Dann gibt es jedoch keinen Zuschuss durch die Pflegekasse. Das System wird privat bestellt und bezahlt, z. B. als Selbstzahler bei IMPORA Hausnotruf.
Wie beantragt man einen Hausnotruf bei der Pflegekasse?
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Wichtig sind eine kurze Begründung (z. B. Sturzrisiko/Alleinleben) und ggf. Anbieterunterlagen. IMPORA Hausnotruf kann bei Auswahl und Konfiguration unterstützen. IMPORA Hausnotrufsystem konfigurieren
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Die Pflegekasse bezuschusst den Hausnotruf meist, wenn die Person zu Hause lebt, häufig allein ist und ein Notfallrisiko besteht (z. B. Stürze). Pflegegrad allein reicht nicht – der Bedarf muss nachvollziehbar sein.
Was tun, wenn die Pflegekasse den Notrufknopf ablehnt?
Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Häufig hilft eine bessere Begründung, z. B. konkrete Sturzgefahr, längere Alleinzeiten oder gesundheitliche Risiken. Optional kann auch eine ärztliche Empfehlung unterstützend wirken.
Zahlt die Pflegekasse auch Sturzerkennung?
Das hängt von Pflegekasse und Versorgung ab. Sturzerkennung wird nicht immer vollständig übernommen, kann aber medizinisch sinnvoll sein – vor allem bei hohem Sturzrisiko. Bei IMPORA ist Sturzerkennung modular als Notfall-Halskette verfügbar.
Welche IMPORA Lösung ist am besten bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 eignet sich meist ein klassisches Hausnotrufsystem: Basisstation inkl. SIM (30,35 €/Monat) plus Notfallarmband (0 €). Das bietet schnelle Hilfe per Knopfdruck und stärkt die Sicherheit im Alltag.

