Wer zahlt den Hausnotruf? Krankenkasse, Pflegekasse oder Selbstzahler

von Klara Fischer   | Jan. 15, 2026

Den Hausnotruf zahlt in der Regel die Pflegekasse ab Pflegegrad 1, wenn ein anerkannter Bedarf besteht. Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten. Liegt kein Pflegegrad vor, muss der Hausnotruf als Selbstzahlerleistung privat bezahlt werden.

Wichtige Erkenntnisse – Wer zahlt den Hausnotruf?

  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 1 bei anerkanntem Bedarf.
  • Die Krankenkasse ist für den Hausnotruf nicht zuständig.
  • Ohne Pflegegrad gilt der Hausnotruf als Selbstzahlerleistung.
  • Die Kostenübernahme erfolgt meist als monatlicher Zuschuss.
  • Zusatzgeräte und Komfortfunktionen müssen in der Regel privat bezahlt werden.

Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?

Nein, die Krankenkasse zahlt den Hausnotruf grundsätzlich nicht. Der Hausnotruf gilt in Deutschland nicht als medizinische Leistung, sondern als Maßnahme zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und Selbstständigkeit.

Deshalb fällt er nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung, sondern in den der Pflegekasse. Ein häufiger Irrtum ist, dass medizinische Notfälle automatisch eine Leistung der Krankenkasse auslösen – das ist beim Hausnotruf nicht der Fall.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Ja, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Hausnotruf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 1, sofern ein anerkannter Bedarf vorliegt – zum Beispiel bei Alleinleben oder einem erhöhten Notfallrisiko.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel als monatlicher Zuschuss für das Basissystem. Zusatzgeräte oder Komfortfunktionen sind meist nicht in der Pflegekassenleistung enthalten und müssen privat bezahlt werden.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für den Hausnotruf?

Die Pflegekasse gewährt für einen Hausnotruf einen festen monatlichen Zuschuss für das Basissystem. Dieser Zuschuss ist pauschal geregelt und gilt unabhängig vom Anbieter, sofern ein pflegekassenfähiges System genutzt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig zu wissen:

  • Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf die Grundversorgung
    (z. B. Basisstation und Notrufgerät).
  • Einmalige Kosten, Technikereinsätze oder Zusatzfunktionen
    sind nicht Teil der Pflegekassenleistung.
  • Entstehende Mehrkosten müssen privat getragen werden.

Wer zahlt den Hausnotruf bei Pflegegrad 1?

Bereits ab Pflegegrad 1 kann die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf übernehmen. Voraussetzung ist, dass ein konkreter Bedarf besteht – zum Beispiel, wenn die betroffene Person allein lebt, ein erhöhtes Sturz- oder Gesundheitsrisiko hat oder im Notfall nicht zuverlässig Hilfe organisieren kann.

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel als monatlicher Zuschuss für das Basissystem. Zusatzgeräte oder Komfortfunktionen sind nicht automatisch enthalten und müssen bei Bedarf privat bezahlt werden.

Wer zahlt den Hausnotruf ohne Pflegegrad?

Liegt kein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse keine Kosten für den Hausnotruf. In diesem Fall gilt der Hausnotruf als private Vorsorgeleistung und muss vollständig selbst bezahlt werden.

Für Selbstzahler bedeutet das:

  • Keine Zuschüsse durch Pflege- oder Krankenkasse.
  • Monatliche Kosten je nach Anbieter und Leistungsumfang.
  • Eventuelle Zusatzkosten bei klassischen Systemen (z. B. Technikereinsatz).

Viele entscheiden sich ohne Pflegegrad bewusst für moderne Hausnotrufsysteme ohne Techniker, da diese keine Installationskosten verursachen und sofort einsatzbereit sind.

Techniker, Installation & Zusatzkosten: Wer zahlt was?

Ob zusätzliche Kosten anfallen, hängt vor allem vom Hausnotrufsystem und vom Anbieter ab. Bei klassischen Hausnotrufsystemen, die an einen Telefonanschluss gebunden sind, kann ein Technikereinsatz für Installation oder Einrichtung erforderlich sein.

Wichtig für die Kostenverteilung:

  • Techniker- und Installationskosten werden in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen
  • Solche Kosten gelten als Zusatzleistungen
  • Entstehende Einmalkosten müssen privat bezahlt werden

Moderne, SIM-basierte Hausnotrufsysteme kommen ohne Technikereinsatz aus. Sie werden steckfertig geliefert, verursachen keine Installationskosten und bieten dadurch eine höhere Kostentransparenz.

Vertragspartner der Pflegekasse: Wann ist eine Kostenübernahme möglich?

Wer zahlt den Hausnotruf? Kostenübernahme durch die Pflegekasse mit IMPORA Hausnotruf

Damit die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf übernehmen oder bezuschussen kann, muss der Hausnotruf über einen geeigneten Anbieter erfolgen. Entscheidend ist, dass das System als pflegeunterstützende Leistung anerkannt wird und die formalen Voraussetzungen der Pflegekasse erfüllt.

Wichtig für die Kostenübernahme:

  • Der Hausnotruf wird vorab bei der Pflegekasse beantragt
  • Die Pflegekasse prüft, ob das System pflegekassenfähig ist
  • Die Genehmigung erfolgt vor Beginn der Nutzung
  • Ohne Genehmigung gibt es keine rückwirkende Kostenerstattung

Anbieter wie der IMPORA Hausnotruf sind auf diese Anforderungen ausgerichtet und bieten pflegekassenkonforme Hausnotruflösungen an. Zudem unterstützt IMPORA bei Bedarf bei der Antragstellung, was den Genehmigungsprozess für Pflegebedürftige und Angehörige deutlich erleichtert.

IMPORA Hausnotruf: Wer zahlt hier was?

Beim IMPORA Hausnotruf hängt die Kostenübernahme davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht.

Ab Pflegegrad 1

Wird der Bedarf von der Pflegekasse anerkannt, ist die Basisstation inklusive SIM-Karte und Notfallarmband in vielen Fällen zuzahlungsfrei. Die Abrechnung erfolgt pflegekassenkonform über einen monatlichen Zuschuss.

Zusatzgeräte wie eine Notfall-Halskette mit Sturzerkennung oder zusätzliche Sprechstellen können optional ergänzt werden und sind separat zu zahlen.

Ohne Pflegegrad (Selbstzahler)

Ohne Pflegegrad wird der IMPORA Hausnotruf privat bezahlt. Die Kosten sind transparent und monatlich kalkulierbar:

Alle Geräte werden als monatliche Mietlösung inkl. MwSt. angeboten. Dank der SIM-basierten Technik ist kein Technikereinsatz erforderlich, sodass keine Installationskosten entstehen.

Häufige Fragen: Wer zahlt den Hausnotruf?

Wer zahlt den Hausnotruf für Senioren?

In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten ab Pflegegrad 1, sofern ein anerkannter Bedarf besteht. Ohne Pflegegrad muss der Hausnotruf privat bezahlt werden.

Zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?

Nein. Die Krankenkasse ist nicht zuständig, da der Hausnotruf keine medizinische Leistung, sondern eine pflegeunterstützende Maßnahme ist.

Zahlt die Pflegekasse immer den kompletten Hausnotruf?

Nein. Die Pflegekasse zahlt meist einen monatlichen Zuschuss für das Basissystem. Zusatzgeräte oder Komfortfunktionen sind in der Regel selbst zu zahlen.

Wer zahlt Zusatzgeräte wie Sturzerkennung oder mobile Notrufgeräte?

Zusatzgeräte gelten als optionale Leistungen und werden normalerweise privat bezahlt, unabhängig vom Pflegegrad.

Wer zahlt den Hausnotruf im Notfall?

Die Kostenübernahme hängt nicht vom Notfall selbst ab, sondern von Pflegegrad, Bedarf und Genehmigung durch die Pflegekasse.

Fazit: Wer zahlt den Hausnotruf wirklich?

Die Kosten für einen Hausnotruf trägt in Deutschland in erster Linie die Pflegekasse, sofern mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und ein anerkannter Bedarf besteht. Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten. Ohne Pflegegrad gilt der Hausnotruf als Selbstzahlerleistung.

Der IMPORA Hausnotruf bietet hierfür eine pflegekassenkonforme, technikerfreie Lösung mit transparenten monatlichen Kosten. Sowohl Pflegebedürftige als auch Selbstzahler erhalten damit eine klare, planbare und unkomplizierte Möglichkeit, im Notfall schnell Hilfe zu rufen.

Weitere Ratgeber entdecken mit IMPORA Hausnotruf

Wer sich weiter über Hausnotrufsysteme, Kostenübernahme durch die Pflegekasse und sinnvolle Sicherheitslösungen für Senioren informieren möchte, findet im IMPORA Hausnotruf Ratgeber zahlreiche weiterführende Artikel.

Empfohlene Beiträge: