Wer zahlt Hausnotruf bei Pflegegrad 2? Kosten & Zuschuss einfach erklärt

Feb. 24, 2026

Bei Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen Hausnotruf. Der Hausnotruf gilt als anerkanntes Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt dafür eine monatliche Pauschale für die Grundversorgung; zusätzliche Leistungen müssen meist selbst bezahlt werden.

Wichtige Erkenntnisse: Hausnotruf bei Pflegegrad 2

  • Bei Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen Hausnotruf.
  • Der Zuschuss beträgt bis zu 30,35 € pro Monat für die Grundversorgung.
  • Voraussetzung ist ein genehmigter Antrag bei der Pflegekasse.
  • Zusatzleistungen wie mobile Notrufgeräte oder Sturzerkennung sind meist selbst zu zahlen.
  • Ein Hausnotruf unterstützt sicheres und selbstständiges Wohnen im Alltag.

Was ist ein Hausnotruf und warum ist er bei Pflegegrad 2 relevant?

Ein Hausnotruf ist ein technisches Sicherheitssystem, mit dem Pflegebedürftige in einer Notsituation per Knopfdruck Hilfe anfordern können. Er besteht in der Regel aus einer Basisstation in der Wohnung und einem tragbaren Notrufknopf, zum Beispiel als Armband oder Halskette.

Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Betroffene haben häufig ein erhöhtes Risiko für Stürze oder medizinische Notfälle. Ein Hausnotruf ermöglicht es, auch alleinlebend schnell Unterstützung zu erhalten und trotz Einschränkungen sicher in der eigenen Wohnung zu bleiben.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf bei Pflegegrad 2?

Ja, bei Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für einen Hausnotruf. Voraussetzung ist, dass der Hausnotruf als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI anerkannt ist und ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird.

Die Kostenübernahme bezieht sich auf die Grundversorgung des Hausnotrufsystems. Dazu zählen in der Regel die Bereitstellung der Basisstation, eines Notrufknopfes sowie die Anbindung an eine Notrufzentrale. Die Pflegekasse übernimmt hierfür einen monatlichen Zuschuss von bis zu 30,35 €. Ob eine Zuzahlung anfällt, hängt vom jeweiligen Anbieter und dem gewählten Leistungsumfang ab.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse konkret?

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 die Kosten für die Grundversorgung eines Hausnotrufsystems. Diese Leistung ist pauschal geregelt und gilt unabhängig vom gewählten Anbieter, sofern der Hausnotruf als Pflegehilfsmittel anerkannt ist.

Zur Grundversorgung zählen in der Regel:

  • die Bereitstellung der Basisstation,
  • ein tragbarer Notrufknopf (z. B. Armband oder Halskette),
  • sowie die Anbindung an eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale.

Für diese Leistungen zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss von bis zu 30,35 €. Kosten, die über diesen Betrag hinausgehen oder zusätzliche Funktionen betreffen, werden nicht automatisch übernommen.

Wann muss man trotz Pflegegrad 2 selbst zahlen?

Trotz Pflegegrad 2 kann es vorkommen, dass ein Eigenanteil für den Hausnotruf anfällt. Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Kosten der Grundversorgung bis zur festgelegten Pauschale. Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

Selbst zu zahlen sind häufig:

  • Zusatzgeräte wie mobile Notrufgeräte für unterwegs,
  • Sturzerkennung, sofern sie nicht Teil der Grundversorgung ist,
  • zusätzliche Sprechstellen für größere Wohnungen,
  • Kosten, die den Zuschuss von 30,35 € pro Monat übersteigen.

Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung erforderlich ist, hängt vom gewählten Anbieter und dem individuellen Leistungsumfang ab. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen.

Hausnotruf beantragen bei Pflegegrad 2 – so funktioniert es

Hausnotruf bei Pflegegrad 2 beantragen – Antrag einreichen, Genehmigung erhalten, Installation zu Hause

Damit die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf bei Pflegegrad 2 übernimmt, muss vorab ein Antrag gestellt werden. Dieser Prozess ist in der Regel unkompliziert und kann direkt über einen anerkannten Hausnotruf-Anbieter erfolgen.

So läuft die Beantragung mit einem Anbieter wie IMPORA Hausnotruf ab:

Hausnotrufsystem auswählen

Zunächst wird ein Hausnotruf ausgewählt, der als Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI anerkannt ist. Bei IMPORA Hausnotruf umfasst dies die Basisstation mit Notrufarmband als Grundversorgung.

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf Kostenübernahme wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. In vielen Fällen übernimmt der Anbieter – wie IMPORA Hausnotruf – die Antragstellung und unterstützt bei den erforderlichen Unterlagen.

Prüfung durch die Pflegekasse

Die Pflegekasse prüft, ob Pflegegrad 2 vorliegt und ob die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind.

Genehmigung erhalten

Nach Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundversorgung bis zu 30.35 € pro Monat.

Installation und Nutzung des Hausnotrufs

Nach der Genehmigung wird das Hausnotrufsystem eingerichtet und kann sofort genutzt werden. Zusatzgeräte oder optionale Funktionen können bei Bedarf ergänzt werden.

Wichtig: Ohne vorherige Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt in der Regel keine rückwirkende Kostenerstattung.

IMPORA Hausnotruf bei Pflegegrad 2: Kosten mit und ohne Pflegekasse

IMPORA Hausnotruf bietet bei Pflegegrad 2 eine pflegekassenfähige Grundversorgung sowie optionale Zusatzgeräte. Die Kosten unterscheiden sich je nachdem, ob ein Pflegegrad vorliegt oder das System als Selbstzahler genutzt wird.

Kosten mit Pflegegrad 2 (Pflegekassenzuschuss)

Die Basisstation inkl. SIM-Karte kostet bei IMPORA Hausnotruf 30,35 € pro Monat.

Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse davon bis zu 30,35 € monatlich.

Die Grundversorgung (Basisstation + Notrufarmband) ist damit für viele Pflegegrad-2-Versicherte nahezu zuzahlungsfrei.

Kosten ohne Pflegegrad (Selbstzahler)

Ohne Pflegegrad trägt der Nutzer die Kosten vollständig selbst:

Wichtig zu wissen

  • Der Pflegekassenzuschuss gilt nur für die Grundversorgung.
  • Zusatzgeräte und mobile Lösungen müssen unabhängig vom Pflegegrad selbst bezahlt werden.
  • Das System bleibt flexibel erweiterbar, falls sich der Sicherheitsbedarf verändert.

Was Angehörige bei Pflegegrad 2 beachten sollten

Für Angehörige von Menschen mit Pflegegrad 2 steht vor allem die Sicherheit im Alltag im Vordergrund. Ein Hausnotruf kann helfen, schnelle Unterstützung zu gewährleisten, auch wenn nicht ständig jemand vor Ort ist.

Wichtig ist, frühzeitig zu klären, welche Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden und welche Kosten als Eigenanteil anfallen. Ebenso sollten Angehörige darauf achten, dass das Hausnotrufsystem einfach zu bedienen ist und zur Wohnsituation passt.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein System zu wählen, das flexibel erweiterbar ist. So kann bei zunehmendem Unterstützungsbedarf beispielsweise eine Sturzerkennung oder ein mobiles Notrufgerät ergänzt werden, ohne den Anbieter wechseln zu müssen.

IMPORA Hausnotruf – passende Lösung bei Pflegegrad 2 finden

Ein Hausnotruf kann bei Pflegegrad 2 einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Alltag leisten. Mit einem pflegekassenfähigen Basissystem und optionalen Zusatzgeräten lässt sich der Schutz individuell anpassen – je nach Bedarf und Lebenssituation.

Wenn Sie prüfen möchten, welche IMPORA Hausnotruf-Lösung zu Ihnen oder Ihren Angehörigen passt, können Sie das System flexibel zusammenstellen.

Alternativ finden Sie hier eine Übersicht aller verfügbaren Geräte und Erweiterungen:

IMPORA Hausnotruf Produkte ansehen: https://impora-hausnotruf.de/produkte/

Häufige Fragen zum Hausnotruf bei Pflegegrad 2

Ist der Hausnotruf bei Pflegegrad 2 vollständig kostenfrei?

Nein, der Hausnotruf ist bei Pflegegrad 2 in der Regel nicht vollständig kostenfrei. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 30,35 € monatlich für die Grundversorgung. Liegen die Kosten darüber oder werden Zusatzleistungen genutzt, fällt ein Eigenanteil an.

Gilt der Pflegekassenzuschuss auch für mobile Notrufgeräte?

Der Zuschuss der Pflegekasse gilt in der Regel nur für den stationären Hausnotruf als Grundversorgung. Mobile Notrufgeräte mit SIM und GPS werden meist nicht übernommen und müssen unabhängig vom Pflegegrad selbst bezahlt werden.

Muss ich den Hausnotruf selbst beantragen oder übernimmt das der Anbieter?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, kann aber häufig durch den Hausnotruf-Anbieter vorbereitet oder vollständig übernommen werden. Anbieter wie IMPORA Hausnotruf unterstützen bei der Antragstellung und den erforderlichen Unterlagen.

Was passiert, wenn sich der Pflegegrad später ändert?

Ändert sich der Pflegegrad, kann sich auch der Anspruch auf Leistungen ändern. Der Hausnotruf kann in der Regel weiter genutzt und bei steigendem Pflegebedarf durch Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung ergänzt werden.

Kann ich den Hausnotruf auch ohne Pflegegrad nutzen?

Ja, ein Hausnotruf kann auch ohne Pflegegrad genutzt werden. In diesem Fall trägt der Nutzer die Kosten vollständig selbst und ist nicht auf eine Genehmigung oder Beteiligung der Pflegekasse angewiesen.

Weitere Ratgeber entdecken mit IMPORA Hausnotruf

Wer sich weiter über Hausnotrufsysteme, Kostenübernahme durch die Pflegekasse und sinnvolle Sicherheitslösungen für Senioren informieren möchte, findet im IMPORA Hausnotruf Ratgeber zahlreiche weiterführende Artikel.

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