Wie beantrage ich einen Hausnotruf bei der Pflegekasse?

von Niklas Bauer   | Mai 19, 2026

Einen Hausnotruf beantragen Sie direkt bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist meist Pflegegrad 1 oder höher sowie ein nachvollziehbarer Bedarf (z. B. Alleinleben, Sturzrisiko). Wählen Sie z. B. IMPORA Hausnotruf, reichen Sie Antrag, Pflegegradbescheid und kurze Begründung ein.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Hausnotruf-Antrag geht an die Pflegekasse (bei der Krankenkasse).
  • Für die Kostenübernahme braucht man meist Pflegegrad 1 oder höher.
  • Entscheidend ist eine kurze Bedarfsbegründung (z. B. Alleinleben, Sturzrisiko).
  • Wichtig sind Unterlagen wie Pflegegradbescheid und ggf. Anbieterformular.
  • Bei Ablehnung ist ein Widerspruch möglich – oft mit besserer Begründung erfolgreich.

So beantragen Sie einen Hausnotruf bei der Pflegekasse

Einen Hausnotruf können Sie bei der Pflegekasse beantragen, indem Sie (1) den Bedarf begründen, (2) einen passenden Anbieter auswählen und (3) die Unterlagen an die Pflegekasse senden. In vielen Fällen ist das schon mit Pflegegrad 1 möglich, wenn nachvollziehbar ist, dass im Notfall schnelle Hilfe nötig ist.

Die 3 wichtigsten Schritte auf einen Blick

  1. Bedarf kurz begründen z. B. Alleinleben, Sturzrisiko, Unsicherheit beim Gehen, gesundheitliche Risiken
  2. Anbieter auswählen (z. B. IMPORA Hausnotruf). Damit Sie ein geeignetes Hausnotrufsystem erhalten, das sich an Ihre Wohn- und Lebenssituation anpassen lässt (stationär oder mobil).
  3. Antrag + Unterlagen an die Pflegekasse senden. Üblicherweise an die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse (per Post oder online – je nach Kasse).
💡 Tipp: Je klarer Ihre Begründung ist, desto schneller kann die Pflegekasse entscheiden.

Was ist ein Hausnotruf – und wann zahlt die Pflegekasse?

Ein Hausnotruf ist ein Notrufsystem, mit dem pflegebedürftige Menschen in einer Notsituation sofort Hilfe rufen können – meist per Knopfdruck am Handgelenk oder als Halskette. Das Ziel ist klar: schnelle Hilfe, mehr Sicherheit im Alltag und die Möglichkeit, länger selbstständig zu Hause zu leben.

Typischerweise besteht ein Hausnotrufsystem aus:

Wann übernimmt die Pflegekasse den Hausnotruf?

Die Pflegekasse zahlt bzw. bezuschusst einen Hausnotruf, wenn:

  • ein Pflegegrad vorliegt (häufig schon ab Pflegegrad 1)
  • die Person im häuslichen Umfeld lebt
  • ein realistischer Bedarf besteht, z. B.
    • Alleinleben
    • Sturzrisiko
    • Unsicherheit beim Gehen / Schwindel
    • fehlende Hilfe im Notfall
Wichtig: Die Pflegekasse betrachtet den Hausnotruf in vielen Fällen als technisches Pflegehilfsmittel. Deshalb zählt nicht nur der Pflegegrad – sondern ob das System im Alltag wirklich notwendig ist.

Hausnotruf ohne Pflegegrad – geht das?

Ja, ein Hausnotruf ist auch ohne Pflegegrad möglich. Dann gilt jedoch:

  • keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  • das System wird privat bestellt und bezahlt (Selbstzahler)

Zum Beispiel kann das sinnvoll sein, wenn:

  • der Pflegegrad noch nicht beantragt wurde
  • nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend mehr Sicherheit nötig ist
  • Angehörige frühzeitig vorsorgen möchten

Voraussetzungen für die Kostenübernahme (damit der Antrag klappt)

Damit die Pflegekasse einen Hausnotruf bezuschusst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Viele Anträge scheitern nicht am Pflegegrad, sondern daran, dass der Bedarf nicht klar genug beschrieben wird.

Grundsätzlich prüft die Pflegekasse: Ist der Hausnotruf im Alltag wirklich notwendig?

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick

In der Praxis ist die Kostenübernahme besonders wahrscheinlich, wenn:

  1. Pflegegrad liegt vor (meist ab Pflegegrad 1): Ein Pflegegrad ist die Grundlage für Leistungen der Pflegekasse.
  2. Die Person lebt im häuslichen Umfeld: Also in der eigenen Wohnung / im eigenen Haus oder in betreutem Wohnen (je nach Situation).
  3. Die Person ist regelmäßig allein oder nicht dauerhaft betreut: Wenn niemand im Notfall sofort helfen kann, steigt die Genehmigungschance deutlich.
  4. Es besteht ein konkretes Notfallrisiko: Typische Beispiele:
    • Sturzgefahr / Gangunsicherheit
    • Schwindel oder Kreislaufprobleme
    • eingeschränkte Mobilität
    • gesundheitliche Risiken (z. B. Herzprobleme)
  5. Der Hausnotruf gilt als technisches Pflegehilfsmittel / passende Versorgung Deshalb ist es wichtig, dass der Anbieter eine geeignete Lösung bereitstellt.
Hinweis: Pflegegrad allein reicht nicht. Die Pflegekasse entscheidet vor allem nach dem Bedarf – z. B. ob jemand allein lebt, sturzgefährdet ist oder im Notfall keine schnelle Hilfe hätte.

Schritt-für-Schritt: Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist der Antrag auf einen Hausnotruf meist einfacher als viele denken. Wichtig ist vor allem: kurz, klar, nachvollziehbar.

Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der der Antrag in der Praxis am zuverlässigsten funktioniert:

Schritt 1 – Bedarf prüfen & kurz begründen

Die Pflegekasse will verstehen, warum der Hausnotruf notwendig ist.

Formulieren Sie den Bedarf in 1–3 Sätzen, z. B.:

  • „Die pflegebedürftige Person lebt allein und kann im Notfall nicht schnell Hilfe holen.“
  • „Es besteht Sturzrisiko, insbesondere im Bad und Flur.“
  • „Angehörige wohnen nicht in der Nähe und können nicht jederzeit helfen.“
💡 Tipp: Je konkreter die Situation, desto besser (z. B. „mehrere Stunden täglich allein“).

Schritt 2 – Anbieter auswählen (z. B. IMPORA Hausnotruf)

Wählen Sie ein System, das zu Alltag und Wohnsituation passt. Das ist auch für die Pflegekasse wichtig, weil die Versorgung sinnvoll sein muss.

Mit IMPORA Hausnotruf können Sie z. B. flexibel konfigurieren:

Das ist ideal, wenn sich der Pflegebedarf später verändert und Sie nachrüsten möchten.

Schritt 3 – Antrag bei der Pflegekasse einreichen

Der Antrag wird an die Pflegekasse der betroffenen Person gesendet (die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt).

Mögliche Wege:

  • per Post
  • über ein Online-Portal
  • per E-Mail (je nach Kasse)

Wer darf den Antrag stellen?

  • die pflegebedürftige Person selbst
  • Angehörige mit Vollmacht
  • gesetzliche Betreuer / Bevollmächtigte

Schritt 4 – Prüfung & Genehmigung abwarten

Nach Eingang prüft die Pflegekasse den Antrag. Häufig passiert eines dieser Dinge:

  • der Antrag wird direkt genehmigt
  • es gibt Rückfragen (z. B. zur Wohnsituation / Alleinzeiten)
  • es wird eine kurze Ergänzung zur Begründung angefordert
💡 Tipp: Antworten Sie auf Rückfragen möglichst konkret und schriftlich.

Schritt 5 – Hausnotruf erhalten, einrichten & testen

Nach Genehmigung erfolgt die Versorgung:

  • Gerät erhalten / Lieferung
  • Einrichtung (Basisstation + Sender)
  • Funktionstest (sehr wichtig!)
  • Notfallkontakte / Notrufkette festlegen

Welche Unterlagen braucht man für den Hausnotruf-Antrag?

Damit die Pflegekasse den Antrag schnell bearbeiten kann, sollten Sie die wichtigsten Unterlagen direkt mitschicken. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie einreichen

  1. Pflegegradbescheid: Der Nachweis, dass ein Pflegegrad vorliegt (häufig ab Pflegegrad 1 ausreichend).
  2. Kurzer Antrag an die Pflegekasse: Oft reicht ein formloser Antrag („Hiermit beantrage ich…“). Einige Pflegekassen bieten auch ein eigenes Formular an.
  3. Bedarfsbegründung (1–3 Sätze reichen!): Hier erklären Sie kurz, warum der Hausnotruf nötig ist, z. B.:
    • Alleinleben
    • Sturzrisiko
    • unsicheres Gehen / Schwindel
    • keine schnelle Hilfe verfügbar
  4. Anbieterunterlagen (falls vorhanden). Je nach Pflegekasse kann es helfen, Anbieterinfos mitzugeben – z. B. eine kurze Leistungsbeschreibung oder Unterlagen des Hausnotrufsystems. Bei IMPORA Hausnotruf ist die Auswahl modular (Basisstation, Notfallarmband, Sturzerkennung etc.), sodass die Versorgung genau passend zum Bedarf dargestellt werden kann.
  5. Vollmacht (wenn Angehörige beantragen). Wenn nicht die pflegebedürftige Person selbst den Antrag stellt, ist eine Vollmacht sinnvoll bzw. oft erforderlich.

Tipp: So sieht ein kompletter Antrag „perfekt“ aus

Wenn Sie alles in einem Umschlag/Upload bündeln, dann idealerweise:

  1. kurzes Anschreiben / Antrag
  2. Pflegegradbescheid (Kopie)
  3. Begründung (kurz)
  4. ggf. Anbieterunterlagen
  5. ggf. Vollmacht

Damit kann die Pflegekasse meist ohne Rückfragen entscheiden.

Was tun, wenn die Pflegekasse den Hausnotruf ablehnt? (Widerspruch & Tipps)

Auch wenn ein Hausnotruf oft genehmigt wird, kann es vorkommen, dass die Pflegekasse den Antrag zunächst ablehnt. Das bedeutet nicht, dass Sie keinen Anspruch haben – häufig liegt es nur daran, dass der Bedarf nicht klar genug begründet wurde.

1. Ablehnung prüfen: Warum wurde der Antrag abgelehnt?

Lesen Sie die Begründung im Schreiben genau. Häufige Gründe sind:

  • „Kein ausreichender Bedarf erkennbar“
  • „Nicht notwendig“
  • „Versorgung anderweitig sichergestellt“
  • „Unterlagen fehlen“
💡 Tipp: Wenn Unterlagen fehlen, reicht oft schon eine kurze Nachreichung – ohne Widerspruch.

2. Widerspruch einlegen (lohnt sich sehr oft!)

Wenn die Pflegekasse ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen.

Wichtig:

  • Achten Sie auf die Frist im Ablehnungsschreiben
  • Widerspruch sollte schriftlich erfolgen (Brief / Online je nach Kasse)

Mini-Mustertext Widerspruch (Deutsch)

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Ein Hausnotruf ist erforderlich, da die pflegebedürftige Person allein lebt und ein erhöhtes Sturzrisiko besteht. Ohne Hausnotruf ist eine schnelle Hilfe im Notfall nicht gewährleistet. Ich bitte um erneute Prüfung.

3. Begründung verbessern: So erhöhen Sie die Erfolgschance

Im Widerspruch sollten Sie den Bedarf konkreter machen, z. B.:

  • Wie viele Stunden täglich ist die Person allein?
  • Gab es bereits Stürze oder Beinahe-Stürze?
  • Besteht Schwindel / Kreislaufprobleme?
  • Ist das Bad/Flur besonders riskant?
  • Wie weit wohnen Angehörige entfernt?

Je konkreter, desto besser.

4. Ärztliche Empfehlung (optional, aber hilfreich)

Ein ärztliches Schreiben ist nicht immer nötig – kann aber helfen, wenn:

  • die Pflegekasse den Bedarf anzweifelt
  • ein erhöhtes Sturzrisiko vorliegt
  • gesundheitliche Notfälle wahrscheinlich sind

5. Alternative: Hausnotruf privat nutzen (Selbstzahler)

Wenn es dringend ist und Sie nicht warten möchten, kann ein Hausnotruf auch privat genutzt werden – unabhängig von der Pflegekasse.

Mit IMPORA Hausnotruf ist das möglich, z. B. als Selbstzahler mit:

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