Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für den Hausnotruf?

von Klara Fischer   | Mai 19, 2026

Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung beträgt seit 2025 monatlich 131 € und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag kann für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen genutzt werden. Ein Hausnotrufsystem wird jedoch meist über eine separate Leistung der Pflegekasse bezuschusst, nicht direkt über den Entlastungsbetrag.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 monatlich 131 € für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause betreut werden.
  • Diese Leistung der Pflegeversicherung dient der Entlastung pflegender Angehöriger und unterstützt zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Alltag.
  • Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern kann für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt und über Rechnungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Ein Hausnotrufsystem kann zusätzlich über Leistungen der Pflegekasse finanziert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Beim IMPORA Hausnotruf kostet die Basisstation inklusive SIM-Karte 30,35 € pro Monat, wobei dieser Betrag bei anerkanntem Bedarf häufig von der Pflegekasse übernommen werden kann.

Was ist der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung?

Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung, die Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Seit 2025 beträgt dieser Betrag 131 € pro Monat. Er soll vor allem pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen zusätzliche Unterstützung im Alltag ermöglichen.

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung im Alltag oder bei Terminen
  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
  • Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger

Wichtig ist, dass der Betrag nicht direkt ausgezahlt wird. Stattdessen wird er über anerkannte Anbieter abgerechnet oder nach Einreichen einer Rechnung von der Pflegekasse erstattet.

Wenn der Betrag in einem Monat nicht vollständig genutzt wird, kann er angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag pro Monat?

Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 monatlich 131 € und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause betreut oder gepflegt werden. Diese Leistung der Pflegeversicherung soll zusätzliche Unterstützung im Alltag ermöglichen und pflegende Angehörige entlasten.

Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch und unabhängig davon, wie umfangreich die Pflege ist. Er kann ausschließlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsleistungen eingesetzt werden.

Zur besseren Übersicht zeigt die folgende Tabelle einige wichtige monatliche Pflegeleistungen:

PflegeleistungHöhe pro Monat
Entlastungsbetrag131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis zu 42 €
Hausnotrufsystem (z. B. Basisstation)30,35 € / Monat

Während der Entlastungsbetrag vor allem für Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt wird, können technische Pflegehilfen wie ein Hausnotrufsystem über andere Leistungen der Pflegekasse unterstützt werden.

Kann man den Entlastungsbetrag für einen Hausnotruf nutzen?

Viele Pflegebedürftige fragen sich, ob der Entlastungsbetrag auch für einen Hausnotruf genutzt werden kann. Grundsätzlich ist der Entlastungsbetrag für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen, beispielsweise für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.

Ein Hausnotrufsystem gehört in der Regel zu den technischen Pflegehilfsmitteln. Deshalb wird ein Hausnotruf normalerweise nicht direkt über den Entlastungsbetrag finanziert, sondern über eine separate Leistung der Pflegekasse.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn eine Person allein lebt oder im Notfall nicht selbstständig Hilfe rufen kann – kann die Pflegekasse ein Hausnotrufsystem als notwendige Unterstützung anerkennen.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag dient vor allem zur Finanzierung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Alltag.

Ein Hausnotrufsystem wird in vielen Fällen über eine eigene Leistung der Pflegekasse übernommen, wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen wird.

In solchen Fällen kann ein Hausnotrufsystem wie die IMPORA Basisstation mit Notfallarmband zusätzliche Sicherheit im Alltag bieten. Besonders für Senioren, die alleine wohnen oder ein erhöhtes Sturzrisiko haben, kann ein Notrufsystem eine wichtige Unterstützung sein.

Welche Kosten entstehen für ein Hausnotrufsystem?

Übersicht der Kosten für Hausnotrufsysteme und Notrufgeräte für Senioren

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem für Senioren hängen vom Anbieter, den Geräten und möglichen Zusatzfunktionen ab. In vielen Fällen besteht ein System aus einer Basisstation für zuhause sowie einem tragbaren Notrufknopf, der als Armband oder Anhänger getragen wird.

Beim IMPORA Hausnotruf basiert das System auf einer Basisstation mit integrierter SIM-Karte, die automatisch eine Verbindung zur Notrufstelle herstellt, sobald der Notrufknopf gedrückt wird.

Die monatlichen Kosten können je nach Ausstattung unterschiedlich ausfallen. Die folgende Übersicht zeigt ein Beispiel für typische Geräte und Preise.

Beispiel: Kosten eines Hausnotrufsystems

GerätPreis
Basisstation inkl. SIM30,35 € / Monat
Notfallarmband0 €
Notfall-Halskette mit Sturzerkennung9,90 € / Monat
Zusatz-Sprechstelle (Standfuß oder Ziehkordel)9,90 € / Monat je Gerät
NotrufMobil mit Sturzerkennung29,90 € / Monat
Einrichtungskosten NotrufMobil49 € einmalig

Viele Pflegebedürftige können einen Teil der Kosten über die Pflegekasse finanzieren, wenn ein Hausnotrufsystem als notwendige Unterstützung für die Sicherheit zuhause anerkannt wird.

Besonders für Senioren, die allein leben oder ein erhöhtes Sturzrisiko haben, kann ein Hausnotrufsystem eine wichtige Hilfe im Alltag sein.

Für wen lohnt sich ein Hausnotrufsystem besonders?

Ein Hausnotrufsystem für Senioren kann besonders sinnvoll sein, wenn Menschen im Alltag ein erhöhtes Risiko für Notfälle haben oder häufig allein zu Hause sind. Das System ermöglicht es, im Ernstfall schnell Hilfe per Knopfdruck zu rufen, ohne ein Telefon erreichen zu müssen.

Besonders hilfreich ist ein Hausnotrufsystem für:

  • Senioren, die alleine leben und im Notfall schnell Unterstützung benötigen
  • Menschen mit erhöhtem Sturzrisiko oder eingeschränkter Mobilität
  • Pflegebedürftige mit chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen
  • Angehörige, die sich mehr Sicherheit für ihre Eltern oder Verwandten wünschen

Ein modernes Senioren-Notrufsystem kann dazu beitragen, länger selbstständig und sicher im eigenen Zuhause zu leben. Geräte wie eine Basisstation mit Notfallarmband oder Notfallanhänger ermöglichen es, jederzeit Hilfe anzufordern.

Gerade für Angehörige kann ein Hausnotruf eine große Entlastung sein, da sie wissen, dass im Notfall sofort eine Verbindung zu Hilfe besteht.

Hausnotrufsystem einfach konfigurieren (IMPORA Lösung)

Ein Hausnotrufsystem kann entscheidend dazu beitragen, dass Senioren länger sicher und selbstständig zu Hause leben können. Moderne Systeme verbinden einfache Bedienung mit zuverlässiger Technik, sodass im Notfall schnell Hilfe organisiert werden kann.

Beim IMPORA Hausnotruf besteht das System aus einer Basisstation mit integrierter SIM-Karte und einem tragbaren Notrufknopf, der als Armband oder Anhänger getragen wird. Sobald der Knopf gedrückt wird, stellt das System automatisch eine Verbindung her, sodass schnell reagiert werden kann.

Zu den wichtigsten Komponenten gehören:

  • Basisstation inklusive SIM-Karte – verbindet den Notruf automatisch mit der Notrufstelle
  • Notfallarmband – ermöglicht einen schnellen Notruf per Knopfdruck
  • Notfall-Halskette mit Sturzerkennung – erkennt Stürze automatisch und sendet einen Notruf
  • Zusatz-Sprechstelle – erweitert die Reichweite im Haus
  • NotrufMobil – mobile Lösung für unterwegs mit GPS und Sturzerkennung

Diese Kombination ermöglicht ein flexibles Hausnotrufsystem für Senioren, das sich an unterschiedliche Bedürfnisse anpassen lässt.

Häufig gestellte Fragen zum Entlastungsbetrag und Hausnotruf

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag der Pflegekasse?

Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2025 monatlich 131 € und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause gepflegt werden. Der Betrag kann für anerkannte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen genutzt werden und soll vor allem pflegende Angehörige entlasten.

Kann man den Entlastungsbetrag für einen Hausnotruf nutzen?

Der Entlastungsbetrag wird hauptsächlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag genutzt, zum Beispiel für Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe. Ein Hausnotrufsystem wird in der Regel über eine separate Leistung der Pflegekasse unterstützt, wenn ein entsprechender Bedarf vorliegt.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Hausnotruf?

Ja, die Pflegekasse kann die Kosten für ein Hausnotrufsystem übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und ein erhöhtes Risiko für Notfälle besteht. In solchen Fällen wird ein Hausnotruf als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt und kann finanziell unterstützt werden.

Was kostet ein Hausnotrufsystem im Monat?

Die monatlichen Kosten für ein Hausnotrufsystem hängen vom Anbieter und der Ausstattung ab. Beim IMPORA Hausnotruf kostet die Basisstation inklusive SIM-Karte 30,35 € pro Monat, während zusätzliche Geräte wie mobile Notrufsysteme oder Sturzerkennung optional hinzugebucht werden können.

Für wen ist ein Hausnotrufsystem besonders sinnvoll?

Ein Hausnotrufsystem ist besonders sinnvoll für Senioren, die allein leben, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Personen mit erhöhtem Sturzrisiko. Das System ermöglicht es, im Notfall schnell Hilfe zu rufen und sorgt für mehr Sicherheit im Alltag.

Wie beantragt man einen Hausnotruf bei der Pflegekasse?

Um einen Hausnotruf zu beantragen, muss zunächst ein Pflegegrad vorliegen. Anschließend kann bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden, damit das System als technisches Pflegehilfsmittel anerkannt wird. Nach der Genehmigung kann ein Hausnotrufsystem installiert werden.