Wird bei Pflegegrad 2 der Hausnotruf bezahlt?

Dez. 10, 2025

Ja, bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für ein Hausnotrufsystem. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in einer häuslichen Umgebung lebt und ein persönlicher Bedarf für zusätzliche Sicherheit besteht. Die Leistung gehört zur sogenannten technischen Pflegehilfe nach § 40 SGB XI und umfasst typischerweise eine Basisstation sowie ein Notrufarmband oder eine Notfallkette.

Wichtige Erkenntnisse

  • Pflegegrad 2 berechtigt in der Regel zur vollen Kostenübernahme des Hausnotrufs durch die Pflegekasse.
  • Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person lebt in häuslicher Umgebung (nicht stationär).
  • Die Kasse übernimmt die Basisausstattung (Station + Notrufarmband) – keine Zuzahlung nötig.
  • Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder GPS sind möglich, aber kostenpflichtig.
  • Die Beantragung erfolgt einfach über Anbieter wie IMPORA, die den gesamten Ablauf übernehmen.
  • Verträge sind monatlich kündbar – es entstehen keine langfristigen Verpflichtungen.

Welche Leistungen stehen Pflegegrad 2 zu?

Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Damit haben Betroffene Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen der Pflegeversicherung – darunter auch der Hausnotruf als technische Pflegehilfe.

Zentrale Leistungen bei Pflegegrad 2:

  • Pflegesachleistungen: bis zu 796 € monatlich (z. B. ambulante Pflege).
  • Pflegegeld: 347 € monatlich (bei Pflege durch Angehörige).
  • Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für z. B. Haushaltshilfe.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich.
  • Hausnotrufsystem (technische Pflegehilfe): komplett kostenfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Important: No budget needs to be reduced for the home emergency call service, as it is not offset against other services – it counts as a separate benefit in kind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme des Hausnotrufs

Voraussetzungen für die Kostenübernahme: häusliche Pflege, Sicherheitsbedarf und Pflegegrad 2

For the long-term care insurance fund to cover the costs of a home emergency call system for care level 2, certain conditions must be met. These are legally regulated in § 40 SGB XI and relate to both the care situation and the actual need.

Voraussetzungen im Überblick:

  1. Anerkannter Pflegegrad (mind. Pflegegrad 1) Bei Pflegegrad 2 ist diese Voraussetzung automatisch erfüllt.
  2. Häusliche Pflege Der Hausnotruf wird nur übernommen, wenn die Person zu Hause lebt – nicht im Pflegeheim oder in stationärer Einrichtung.
  3. Notwendigkeit der zusätzlichen Sicherheit Es muss ein erhöhter Bedarf an Sicherheit bestehen – etwa bei Sturzrisiko, eingeschränkter Mobilität oder wenn die betroffene Person häufig allein ist.
  4. Kein vergleichbares System vorhanden Die Pflegekasse prüft, ob bereits ein System besteht oder eine anderweitige Versorgung gewährleistet ist.
  5. Antragstellung durch einen zertifizierten Anbieter Der Antrag sollte idealerweise über einen Anbieter wie IMPORA Hausnotruf gestellt werden, der den gesamten Prozess übernimmt.
„Die meisten Anträge werden bewilligt – insbesondere bei Pflegegrad 2, wenn die betroffene Person allein lebt oder sturzgefährdet ist.“

So funktioniert die Beantragung des Hausnotrufs bei Pflegegrad 2

Der Antrag auf ein Hausnotrufsystem ist unkompliziert – besonders dann, wenn ein zertifizierter Anbieter wie IMPORA Hausnotruf die komplette Abwicklung übernimmt. Pflegebedürftige und Angehörige müssen sich dadurch um fast nichts kümmern.

Schritt-für-Schritt zur Kostenübernahme:

  1. Pflegegrad prüfen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2 und häusliche Pflege.
  2. Kontakt zu IMPORA aufnehmen: Per Telefon, WhatsApp oder E-Mail – IMPORA übernimmt den gesamten Prozess.
  3. Antragstellung durch IMPORA: IMPORA erstellt und versendet die Unterlagen direkt an die zuständige Pflegekasse.
  4. Genehmigung abwarten: In der Regel erhalten Sie die Bestätigung innerhalb weniger Werktage.
  5. Gerät erhalten und sofort einsatzbereit: Das Hausnotrufsystem wird vorkonfiguriert geliefert – einfach anschließen (Plug & Play).

Vorteil: Die Beantragung über IMPORA spart Zeit, Nerven und Papierkram – ideal auch für Angehörige.

Was übernimmt die Pflegekasse – und was nicht?

Übernahme durch Pflegekasse: Basisstation, Notrufarmband und 24/7-Leitstelle bei Pflegegrad 2

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 die kompletten Kosten für ein standardisiertes Hausnotrufsystem, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Zusatzleistungen hingegen sind nicht Teil der gesetzlichen Pflegeleistung und müssen separat bezahlt werden.

Diese Leistungen sind abgedeckt:

  • Basisstation mit integriertem Lautsprecher und Mikrofon
  • Notrufarmband oder Notruf-Halskette
  • 24/7-Verbindung zur professionellen, aufgeschalteten Leitstelle
  • Bereitstellung & Inbetriebnahme (vorkonfiguriert mit SIM-Karte)
  • Wartung und Geräteaustausch bei Defekt

Diese Leistungen sind nicht abgedeckt:

  • Sturzerkennung (z. B. automatische Alarmauslösung ohne Knopfdruck)
  • GPS-Ortung für mobile Nutzung (z. B. NotrufMobil)
  • Zusatzsprechstellen (z. B. für Bad, Schlafzimmer, Flur)
  • Einmalige Einrichtungskosten bei mobilen Geräten
„Die gesetzliche Pflegekasse finanziert ein solides Basissystem – wer zusätzliche Sicherheit möchte, kann diese modular dazubuchen.“

IMPORA Hausnotruf: Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

IMPORA Hausnotruf bietet pflegebedürftigen Personen mit Pflegegrad 2 ein kostenfreies und sofort einsatzbereites Hausnotrufsystem, das über die Pflegekasse abgerechnet wird. Der gesamte Ablauf – von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme – wird durch IMPORA übernommen.

Diese Leistungen erhalten Sie bei IMPORA mit Pflegegrad 2:

  • 0 € monatlich für die Basisausstattung.
  • Plug-and-Play-System mit vorkonfigurierter SIM-Karte.
  • Notrufarmband oder Notrufkette.
  • 24/7-Anbindung an eine professionelle, aufgeschaltete Leitstelle.
  • Erstellung eines individuellen Notfallplans.
  • Monatlich kündbarer Vertrag – keine versteckten Kosten.

Optionale Zusatzleistungen (gegen Aufpreis):

  • Sturzerkennung – 9,90 € / Monat.
  • NotrufMobil (mobil + GPS) – 29,90 € / Monat + einmalig 49 €.
  • Zusatzsprechstellen (z. B. Bad oder Flur) – 9,90 € / Monat je Einheit.

Zusatzoptionen: Was kosten Extras wie Sturzerkennung oder Mobilgerät?

Auch wenn das Basissystem bei Pflegegrad 2 kostenfrei ist, wünschen sich viele Pflegebedürftige oder Angehörige zusätzliche Sicherheitsfunktionen. Diese sind bei IMPORA modular zubuchbar – ganz nach Bedarf und ohne lange Vertragsbindung.

Verfügbare Zusatzoptionen bei IMPORA:

FunktionBeschreibungPreis
SturzerkennungErkennt Stürze automatisch, auch ohne Tastendruck9,90 € / Monat
NotrufMobil (mit GPS)Mobiles Notrufgerät mit GPS-Ortung – funktioniert auch unterwegs29,90 € / Monat + 49 € einmalig
ZusatzsprechstelleFür Bad, Schlafzimmer oder Flur – mit Zugkordel oder Taste9,90 € / Monat pro Einheit

Important: All additional devices can be cancelled monthly, expanded at any time and work seamlessly with the existing system.

„Zusatzfunktionen bieten mehr Schutz – insbesondere bei Sturzgefahr, Orientierungslosigkeit oder größeren Wohnflächen.“

Fazit: Pflegegrad 2 sichert Ihnen den Hausnotruf – schnell und unkompliziert

Ein anerkannter Pflegegrad 2 reicht aus, um ein Hausnotrufsystem vollständig über die Pflegekasse finanzieren zu lassen – ohne Eigenanteil für die Grundausstattung. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person zu Hause lebt und ein Bedarf für mehr Sicherheit besteht.

Mit einem Anbieter wie IMPORA Hausnotruf verläuft die Beantragung besonders einfach: kein Papierkram, keine versteckten Kosten und monatlich kündbare Verträge.

Wer zusätzliche Sicherheit wünscht, kann individuell aufrüsten – mit Sturzerkennung, GPS-Ortung oder Zusatzsprechstellen. Alles modular und flexibel buchbar.

Auf einen Blick:

  • Hausnotruf kostenlos bei Pflegegrad 2.
  • Einfache Antragstellung über IMPORA.
  • Basissystem inkl. SIM, Armband und Leitstelle.
  • Modulare Zusatzoptionen – monatlich kündbar.
  • Schnelle Lieferung, sofort einsatzbereit.

Häufige Fragen zur Hausnotruf-Finanzierung bei Pflegegrad 2

Muss ich den Hausnotruf bei Pflegegrad 2 selbst bezahlen?

Nein. Die Pflegekasse übernimmt die kompletten Kosten für das Basissystem, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gibt es eine Zuzahlung?

Nicht für die Grundausstattung. Zusatzfunktionen wie Sturzerkennung oder GPS sind kostenpflichtig, aber optional.

Wie schnell erhalte ich das Gerät nach Antragstellung?

Bei Anbietern wie IMPORA erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Genehmigung.

Kann ich das System später erweitern?

Ja. Zusatzfunktionen können jederzeit flexibel hinzugebucht werden – ohne neue Antragstellung.

Wie lange bin ich gebunden?

Die Verträge sind bei IMPORA monatlich kündbar, auch bei Zusatzfunktionen.

Was passiert bei Ablehnung durch die Pflegekasse?

In seltenen Fällen kann Widerspruch eingelegt werden. IMPORA unterstützt Sie dabei kostenlos.